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Döner-Imbiss / Gastronomiebetrieb – voll ausgestattet zu übernehmen
Von der Mark Straße 23-25, 47137 Duisburg (Mittelmeiderich) – Nordrhein-WestfalenZur Übernahme steht ein vollständig eingerichteter und betriebsbereiter Döner-Imbiss / Gastronomiebetrieb in der Von-der-Mark-Straße 23–25.
Der Gastronomiebetrieb verfügt über ca. 30 Sitzplätze und bietet damit sowohl für Laufkundschaft als auch für Gäste vor Ort gute Voraussetzungen. Die vorhandene Einrichtung und das gastronomische Inventar können übernommen werden, sodass der Betrieb ohne großen zusätzlichen Einrichtungsaufwand weitergeführt werden kann.
Die monatliche Kaltmiete beträgt 2.000 € zzgl. ca. 400 € Betriebskosten.
Für die Übernahme des bestehenden Betriebs inklusive vorhandener Ausstattung und Inventar wird eine Ablöse in Höhe von 160.000 € angesetzt.
Das Objekt eignet sich insbesondere für erfahrene Gastronomen, Existenzgründer oder Betreiber, die einen bereits eingerichteten Gastronomiestandort übernehmen möchten. Das bestehende Konzept kann weitergeführt oder nach Absprache an ein eigenes gastronomisches Konzept angepasst werden.
Eckdaten:
• Kaltmiete: 2.000 € monatlich
• Betriebskosten: ca. 400 € monatlich
• Gesamtmiete zzgl. ggf. weiterer verbrauchsabhängiger Kosten: ca. 2.400 €
• Ablöse: 160.000 €
• ca. 30 Sitzplätze
• Vollständig eingerichteter Gastronomiebetrieb
• Übernahme nach Vereinbarung
Weitere Informationen zur Ausstattung, zum Inventar und zu den Übernahmekonditionen erhalten ernsthafte Interessenten gerne auf Anfrage.
Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-495770
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Objektart
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Gastronomie / Beherbergung
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Objekttyp
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Gastronomie und Wohnung
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Übernahme ab
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sofort
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Kaufpreis & Nebenkosten
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Kaufpreis
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160.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 13.048 €
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Gesamtkosten
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ca. 173.047 €
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Einzelheiten
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Zustand
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Neuwertig
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Stockwerk
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Erdgeschoss
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Gesamtfläche
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140 m²
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Gastronomiefläche
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120 m²
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Restaurant-Plätze (Anzahl)
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2
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Anzahl Garagen
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1
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Bodenbeläge
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Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1982
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Der Gastronomiebetrieb befindet sich in zentraler Lage von Duisburg-Mittelmeiderich, in der Von-der-Mark-Straße 23–25, 47137 Duisburg.
Die Lage zeichnet sich insbesondere durch die sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus. Der Bahnhof Duisburg-Meiderich sowie der zentrale Busbahnhof befinden sich in unmittelbarer Nähe. Bus- und Bahnverbindungen sind somit in wenigen Gehminuten erreichbar.
Die Von-der-Mark-Straße und das direkte Umfeld verfügen über zahlreiche Geschäfte, Dienstleister und weitere gastronomische Angebote. Dadurch bietet der Standort gute Voraussetzungen für Laufkundschaft sowie für Abhol- und Liefergeschäft.
Auch die Anbindung mit dem Auto ist günstig. Die Autobahn ist in wenigen Fahrminuten erreichbar, wodurch der Standort auch aus den umliegenden Duisburger Stadtteilen gut erreichbar ist.
Durch die zentrale Lage, die gute Sichtbarkeit und die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln eignet sich der Standort besonders für Gastronomie-, Imbiss-, Street-Food- und Quick-Service-Konzepte.
Adresse:
Von-der-Mark-Straße 23–25
47137 Duisburg-Mittelmeiderich
Lage-Check
Energie
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Der Gastronomiebetrieb wird aus rein organisatorischen Gründen abgegeben. Da wir mittlerweile überwiegend in anderen Branchen tätig sind, können wir uns leider nicht mehr in dem erforderlichen Umfang persönlich um den laufenden Betrieb kümmern.
Da uns zudem aktuell keine geeignete Betriebsleitung zur Verfügung steht, die den Betrieb zuverlässig und eigenständig weiterführen kann, haben wir uns dazu entschieden, den Standort an einen neuen Betreiber zu übergeben.
Die Abgabe erfolgt somit aufgrund unserer beruflichen bzw. unternehmerischen Neuausrichtung und nicht aufgrund des laufenden Betriebs.
Bei ernsthaftem Interesse stehen wir gerne für weitere Informationen sowie eine persönliche Besichtigung zur Verfügung. Einzelheiten zur Übernahme, zur vorhandenen Ausstattung und zum Inventar können persönlich besprochen werden.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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