ohne-makler

Helles abgetrenntes Büro mit gepflegtem Parkett in direkter Nähe zur U3

70567 Stuttgart (Möhringen) – Baden-Württemberg
690 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
Privatangebot
Büro und Praxisräume
Bürofläche

Gepflegte und familiengeführte Gewerbeimmobilie als Gemeinschaftsbüro mit drei Büroräumen, sowie einer kleinen gemeinschaftlich genutzten Küche, ca. 70 m² Fläche.
Ein Kellerraum und/oder ein Stellplatz/Garage können zusätzlich angemietet werden.

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Objekt-Nr
OM-487654
Objektart
Büro und Praxisräume
Objekttyp
Bürofläche
Übernahme ab
sofort

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
690 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
250 €

Einzelheiten

Zustand
gepflegt
Stockwerk
2. OG
Büro-/Praxisfläche
70 m²
Gesamtfläche
70 m²
Bodenbeläge
Parkett
Baujahr
1955
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

- Gesamtfläche von ca. 70 m²
- 2. Obergeschoss
- drei Büroräume
- 1 Balkon
- Eine kleine gemeinschaftlich genutzte Küche für die Verpflegung Ihrer Mitarbeiter und/oder Kunden
- Separate Toilette
- Möglichkeit zur zzgl. Anmietung eines Kellerraumes oder eines Stellplatzes
- Zentrale Heizungsanlage
- Glasfaser
- Telefon- und Internetanschlüsse vorhanden
- Hochwertiger Parkettboden

Lage

Die Gewerbeimmobilie befindet sich in einer zentralen Lage von Stuttgart Möhringen mit exzellenter Anbindung an die Bundesstraße 27 und Autobahn A8. Die U-Bahn-Station der U3 ist ebenfalls in unmittelbarer Nähe, sodass eine einfache Erreichbarkeit sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet ist. In der Umgebung finden Sie diverse Geschäfte, Restaurants und weitere Dienstleistungen.

Lage-Check

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Energie

Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Wesentlicher Energieträger
Öl
Endenergiebedarf Strom
17,40 kWh/(m²a)
Endenergiebedarf Wärme
226,50 kWh/(m²a)

Sonstiges

Angegebene Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Büro ist nach Absprache verfügbar.
Das Mobiliar ist vom Vormieter zur Veranschaulichung auf den Bildern und kann nicht übernommen werden.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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