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Wiesbaden-Biebrich: 499 m² Südhanggrundstück – Abbruch genehmigt, provisionsfrei

Rheingoldstraße 13, 65203 Wiesbaden – Hessen
725.000 €
499 m²
Grundstücksfläche
Privatangebot
Grundstück
Wohnen

Zum Verkauf steht ein ca. 499 m² großes, südorientiertes Entwicklungsgrundstück in gewachsener Wohnlage von Wiesbaden-Biebrich. Die ausgeprägte Hanglage mit einem Geländeversprung von rund 3,5 m und die Zugangsmöglichkeit von der Rheingoldstraße sowie der Tannhäuserstraße bieten interessante Voraussetzungen für eine hochwertige, gestaffelte Architektur.

Als unverbindliche Entwicklungsideen kommen insbesondere ein großzügiges Einfamilienhaus mit etwa 200 m² Wohnfläche oder ein Zweifamilienhaus in Split-Level-Bauweise infrage. Die nähere Umgebung ist heterogen bebaut und umfasst sowohl Einfamilienhäuser als auch mehrgeschossige Wohngebäude.

Auf dem Grundstück befinden sich derzeit ein älteres Wohnhaus, Nebenanlagen und ein Pool. Für den Abbruch liegt eine Genehmigung vom 31.10.2024 vor. Der Verkauf erfolgt im gegenwärtigen Zustand; die Durchführung und die Kosten des Abbruchs übernimmt der Erwerber.

Das Grundstück ist gerodet, frei von Baumbestand und derzeit mit einem Bauzaun gesichert.

Die genannten Nutzungsmöglichkeiten stellen keine zugesicherte Bebaubarkeit dar. Die konkrete Zulässigkeit, Dimensionierung, Gestaltung und Stellplatzlösung eines Neubaus sind vom Erwerber durch eine Bauvoranfrage beziehungsweise einen Bauantrag mit den zuständigen Behörden zu klären.
Der Verkauf erfolgt provisionsfrei direkt vom Eigentümer.

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Objekt-Nr
OM-484864
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Übernahme ab
sofort

Kaufpreis & Nebenkosten

Kaufpreis
725.000 €
Kaufnebenkosten
ca. 52.667 €
Gesamtkosten
ca. 777.666 €

Einzelheiten

Erschließungszustand
Vollerschlossen
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohnquartier im Wiesbadener Stadtteil Biebrich. Die Umgebung ist durch eine abwechslungsreiche Bebauung mit Einfamilienhäusern und mehrgeschossigen Wohngebäuden geprägt.

Die Südausrichtung und das abfallende Gelände ermöglichen eine gute Belichtung zukünftiger Wohn- und Außenbereiche. Durch die Lage zwischen Rheingoldstraße und Tannhäuserstraße besteht grundsätzlich eine Zugangsmöglichkeit von beiden Grundstücksseiten.

Einkaufs­möglichkeiten, Schulen, Kindergärten, ärztliche Versorgung und der öffentliche Nahverkehr befinden sich im näheren Umfeld. Die Wiesbadener Innenstadt, der Rhein sowie die überregionalen Verkehrsverbindungen sind gut erreichbar.

Lage-Check

ÖPNV
150m
Sport
400m
Einkaufen
300m
Gastronomie
200m
Gesundheit
700m
Kultur
800m
Nachtleben
200m
Kinderfreundlich
350m
Natur
250m

PDF

Sonstiges

Der Verkauf erfolgt provisionsfrei direkt vom Eigentümer.

Das Grundstück wird im gegenwärtigen Zustand einschließlich der vorhandenen Gebäude, Nebenanlagen, Mauern und des Pools verkauft. Abbruch, Entsorgung und Freimachung erfolgen auf Kosten und Verantwortung des Erwerbers.

Für den Abbruch liegt eine Genehmigung vom 31.10.2024 unter dem Aktenzeichen BAR633560/24 vor. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist Bestandteil des Genehmigungsbescheids. Schadstoffuntersuchungen und ein Entsorgungskonzept liegen vor; bei den Untersuchungen wurden unter anderem asbesthaltige Baustoffe festgestellt.

Weiterführend­e Unterlagen werden ernsthaften Interessenten nach einem qualifizierten Erstgespräch zur Verfügung gestellt. Vor einer Besichtigung bitten wir um vollständige Kontaktdaten und eine kurze Information zur vorgesehenen Nutzung und Finanzierung.

Das Grundstück darf ausschließlich nach Terminvereinbarung betreten werden. Besichtigungen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und dienen der Vorinformation. Sie stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Maßgeblich sind ausschließlich die Vereinbarungen des notariellen Kaufvertrags. Bebaubarkeit, Erschließung, Bodenverhältnisse, Baulasten und Genehmigungsstand sind vom Erwerber eigenständig zu prüfen.

Makleranfragen sind nicht erwünscht.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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