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1-Zimmer-Wohnung mit Balkon in verkehrsgünstiger Lage nahe Killesberg
Rüdigerstraße 2, 70469 Stuttgart (Feuerbach) – Baden-WürttembergKaltmiete: 630 €
Nebenkosten: 140 €
Warmmiete: 770 €
Kaution: 1.800 €
Wohnfläche: ca. 37 m²
Zimmer: 1
Badezimmer: 1
Etage: 2. OG (von 3)
Bezugsfrei ab: sofort
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-459941
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Wohnung
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Übernahme ab
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sofort
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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620 € (zzgl. NK)
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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130 €
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Einzelheiten
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Zustand
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Erstbezug nach Sanierung
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Anzahl Etagen
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3
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Stockwerk
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2. OG
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Bodenbeläge
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1976
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Ausstattung
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Balkon, Keller, Aufzug, Vollbad, Einbauküche, Barrierefrei
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Die gemütliche 1-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilien-Terrassenhauses in Stuttgart-Feuerbach.
Balkon
Stufenloser Zugang und Aufzug
Laminatboden
Neue Einbauküche
Waschmaschinenanschluss im Badezimmer
Zwei Kellerräume
Kabel- und Satellitenanschluss
Video Türsprechanlage
Zusätzlich stehen im gemeinschaftlichen Waschraum Münzwaschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung.
Lage
Die Wohnung liegt in attraktiver Halbhöhenlage am Killesberg mit sehr guter Verkehrsanbindung:
ca. 10 Minuten Fahrzeit in die Stuttgarter Innenstadt
ca. 200 m zur nächsten Straßenbahnhaltestelle
ca. 400 m zur S-Bahn-Station
Lage-Check
Energie
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Endenergieverbrauch
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92,00 kWh/(m²a)
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Energieeffizienzklasse
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B
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Energieausweistyp
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Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Die Wohnung wird bevorzugt an Nichtraucher und langfristige Mieter vermietet. Haustiere sind nicht gestattet.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Selbstauskunft
SCHUFA-Bonitätsauskunft
Einkommensnachweise
Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung
Ohne diese Angaben kann kein Besichtigungstermin vereinbart werden.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
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