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Schöne 2 Zimmer Wohnung, Flughafennähe
Ahornweg X, 51147 Köln (Grengel) – Nordrhein-WestfalenGanz wichtig!!! - Die Wohnung kann lediglich befristet bis voraussichtlich Ende April 2027 vermietet werden, da anschließend eine energetische Sanierung der gesamten Wohnanlage, gegebenenfalls in Verbindung mit einer Aufstockung, stattfindet.
Gut geschnittene 2 Zimmerwohnung, großes Wohnzimmer, großes Schlafzimmer, eine Küche in der man auch essen kann, Wannenbad WC, Diele, Abstell/- Dielenschrank, Balkon nach Südwesten.
Die Wohnung besitzt einen Kachelofen, der mit festen Brennstoffen selbst beheizt werden muß (vom Flur ausgehend).Heizkosten sind daher nicht in der Miete enthalten.
Die Wohnung kann auf Wunsch ab sofort vermietet werden.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-444437
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Dachgeschosswohnung
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Übernahme ab
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sofort
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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540 € (zzgl. NK)
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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85 €
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Mietsicherheit
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1.250 €
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Einzelheiten
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Zustand
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gepflegt
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Anzahl Etagen
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2
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Stockwerk
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2. OG
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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1
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Bodenbeläge
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Ofenheizung
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Baujahr
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1961
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Ausstattung
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Balkon, Garten, Keller, Duschbad
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Die Wohnung verfügt über einen Kellerraum.
Ein Stellplatz in Höhe von 45€ monatlich kann optional angemietet werden
Lage
Flughafen Köln- Bonn ist fußläufig in 15 Minuten erreichbar, wo auch die S-Bahn Linie abfährt, von hier ist man in 15 Minuten am Dom bzw Hansaring.
Weiter ist in 3 Minuten Entfernung eine Buslinie erreichbar, die mit der Linie 7 und auch mit Porz Markt verbindet, wo alle Geschäfte des täglichen Bedarfs vorhanden sind.
Lage-Check
Energie
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Wesentlicher Energieträger
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Kohle
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Sonstiges
Für den Abschluss eines Mietvertrages sind eine Schufaauskunft oder gleichwertige Bonitätsauskünfte, ggf. Elternbürgschaft, Gehalt/Einkommensnachweis (letzte 3 Monate) erforderlich
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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