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Baugrundstück in Bochum Laer, 1.384 m², ideale Lage, provisionsfrei

Dannenbaumstr. 34, 44803 Bochum (Laer) – Nordrhein-Westfalen
900.000 €
1.384 m²
Grundstücksfläche
Grundstück
Wohnen

Zum Verkauf steht ein unbebautes Grundstück in Bochum-Laer, Dannenbaumstr. 34 und 34a, mit insgesamt 1.384 m². Die Parzelle ist nahezu rechtwinklig geschnitten und überwiegend mit Wildwuchs bewachsen. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei. Kaufpreis: 900.000 €. Grundbuch: Amtsgericht Bochum, Grundbuch von Laer, Blatt 416, Gemarkung Laer, Flur 6, Flurstück 538.

Die Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens kann nur im Rahmen einer Bauvoranfrage unter Beachtung der vorhandenen planungsrechtlichen Festsetzungen für Bauvorhaben verbindlich geprüft werden.

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Objekt-Nr
OM-406560
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Übernahme ab
sofort

Kaufpreis & Nebenkosten

Kaufpreis
900.000 €
Kaufnebenkosten
ca. 69.815 €
Gesamtkosten
ca. 969.814 €

Einzelheiten

Lage

Das Grundstück liegt im Bochumer Stadtteil Laer an der Dannenbaumstraße in gewachsener Umgebung. Die Mikrolage überzeugt durch eine ruhige Wohnlage mit kurzer Entfernung zu Nahversorgung, Schulen und medizinischer Versorgung. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie an das regionale Straßennetz ist gegeben. Bochums Innenstadt, Arbeitsplätze und Freizeitangebote sind gut erreichbar, was den Standort für Eigennutzer und Projektentwickler gleichermaßen attraktiv macht.

Lage-Check

Sport
400m
Einkaufen
250m
Gesundheit
300m
Kultur
300m
Gastronomie
300m
Natur
50m
Nachtleben
300m
ÖPNV
200m
Kinderfreundlich
50m

Sonstiges

Planungsrecht:
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich daher nach der Eigenart der näheren Umgebung, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche.

Die Erschließung ist sicherzustellen; gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Grundstück liegt zudem im Bereich eines Stadterneuerungsgebietes.

D­ie bauordnungsrechtliche Beurteilung, insbesondere zu Abstandsflächen, richtet sich nach § 6 BauO NRW. Eine verbindliche Aussage zur konkreten Bebaubarkeit kann ausschließlich im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags erfolgen.

Erschließung:
Da­s Grundstück war zuvor mit einem Sechsfamilienhaus bebaut, sodass von einer bestehenden bzw. gesicherten Erschließung ausgegangen werden kann. Eine verbindliche Bestätigung zu einzelnen Medien (Strom, Wasser, Abwasser, Gas) wird derzeit eingeholt.

Städtebaulicher Kontext:
Das Grundstück befindet sich in räumlicher Nähe zum Innovationsstandort MARK 51°7, dem ehemaligen Opel-Werksgelände. Das Umfeld ist durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen geprägt. Die konkrete Zulässigkeit einer Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB und ist im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären.

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Angebot von: XL Immobilien GmbH