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Ehem. Verwaltungsgebäude in Montabaur - Veräußerung im Höchstbieterverfahren
Tiergartenstr. 17, 56410 Montabaur – Rheinland-PfalzInteressieren Sie sich für dieses Haus?
Objekt-Nr
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OM-375809
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Objektart
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Haus
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Objekttyp
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Einfamilienhaus
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Aktuelle Nutzung
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Nicht vermietet
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Kaufpreis & Nebenkosten
Kaufpreis
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480.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 30.460 €
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Gesamtkosten
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ca. 510.459 €
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Aufschlüsselung der Kosten
* Kosten für Notar und Grundbuch wurden berechnet basierend auf der Gebührenordnung für Notare. Angenommen wurde die Beurkundung des Kaufs zum angegebenem Kaufpreis sowie eine Grundschuldbestellung i.H.v. 80% des Kaufpreises. Durch Tätigkeiten wie Grundschuldlöschung, Notaranderkonto usw. können weitere Kosten entstehen. Details zu Notar- und Grundbuchkosten
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Einzelheiten
Zustand
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keine Angaben
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1925
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Lage
Die Liegenschaft befindet sich am äußeren, nordwestlichen Rand der "Kernstadt" unterhalb des Schlosses, eingerahmt von Wohnbebauung. Südlich des Schlossberges befindet sich die Altstadt/Kernstadt von Montabaur. Westlich befindet sich ein Schulzentrum mit zwei Realschulen und einem Gymnasium, die Kreissporthalle II sowie das Landesmusikgymnasium. Nördlich befindet sich ein Kinocenter. Daran schließen sich östlich Wohnbebauung und weiter östlich Gewerbeflächen bis zum Bahnhof an.
Lage-Check
Energie
Endenergieverbrauch
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200,00 kWh/(m²a)
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Energieeffizienzklasse
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H
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Energieausweistyp
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Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Das Land Rheinland-Pfalz ist Eigentümer der Immobilie.
Die Grundstücke sind dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) in das wirtschaftliche Eigentum zugewiesen worden. Er ist somit gemäß Organisationsverfügung des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019, MinBl. 2019, S. 400, befugt, darüber zu verfügen.
Die Veräußerung findet im öffentlichen Höchstbieterverfahren statt.
Das Mindestgebot beträgt 480.000 €.
Die Abgabefrist endet am 29.08.2025.
Nähere Infos hierzu finden Sie in unserem Exposé. Dieses erhalten Sie auf Anfrage.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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