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Büro im Gewerbezentrum zu vermieten

47139 Duisburg (Beeck) – Nordrhein-Westfalen
420 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
Privatangebot
Büro und Praxisräume
Bürofläche

Im Gewerbezentrum steht eine renovierte Bürofläche im 1. Obergeschoss zur Verfügung. Ideal für Start-ups, Dienstleister, Technik- oder Handwerksbetriebe, die Wert auf ein professionelles Umfeld und langfristige Perspektive legen.

Eckdaten

Fläche: 52,5 m²
Lage: 1. Obergeschoss
Kaltmiete: 7,00 € / m²
Monatliche Kaltmiete: 367,50 €
Nebenkosten: 125,00 €
Warmmiete: 492,50 € zzgl. MwSt.

***Alle Preise zzgl. MwSt.

Gebäude & Ausstattung
Außenfassade vollständig saniert

Beheizung über neue, energieeffiziente Wärmepumpenanlagen
Dadurch überschaubare Nebenkosten

Umfeld im Gewerbehof

Bereits ansässig sind Unternehmen aus den Bereichen:
-Laboreinrichtunge­n
-Kälte- und Klimaanlagenbau
-SHK
-Lebens­mittelhandel

Ein professionelles, gewerblich geprägtes Umfeld mit Synergiepotenzial.

Wir legen großen Wert auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mietern.

Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Interessieren Sie sich für dieses Angebot?

Objekt-Nr
OM-275562
Objektart
Büro und Praxisräume
Objekttyp
Bürofläche
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
420 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
150 €
Mietsicherheit
1.500 €

Einzelheiten

Zustand
Erstbezug nach Sanierung
Anzahl Etagen
2
Stockwerk
1. OG
Büro-/Praxisfläche
60 m²
Gesamtfläche
60 m²
Anzahl Stellplätze
1
Bodenbeläge
Laminat
Heizung
Sonstiges
Ausstattung
Gäste-WC
Infrastruktur
Allgemeinmediziner, Grundschule, Realschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

Renovierte Bürofläche
***Nicht geeignet als Versammlungsraum.

Lage

Lage-Check

Einkaufen
Gesundheit
Sport
Kinderfreundlich
Natur
Gastronomie
Kultur
ÖPNV
Nachtleben

Energie

Energieausweistyp
gesetzlich nicht erforderlich
Wesentlicher Energieträger
Luft-/Wasserwärme

Sonstiges

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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