ohne-makler

Mietspiegel Kreis Oberspreewald-Lausitz 2026

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Oberspreewald-Lausitz

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Oberspreewald-Lausitz liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 7,06 €/m² im Jahr 2026. Im Vorjahr 2025 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 6,95 €. Die Mieten in Oberspreewald-Lausitz sind 2026 also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Brandenburg ist es durchschnittlich 41,94% günstiger, in Oberspreewald-Lausitz zu mieten als im Rest von Brandenburg.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Oberspreewald-Lausitz befinden sich in Neupetershain (5,63 €/m²), die teuersten in Lübbenau (Spreewald) (9,45 €/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Oberspreewald-Lausitz mieten, so liegt im Jahr 2026 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 10,22 €/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2025, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 9,09 €/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 12,43% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Brandenburg ist es durchschnittlich 30,24% günstiger, ein Haus in Oberspreewald-Lausitz zu mieten als im Rest von Brandenburg.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Oberspreewald-Lausitz befinden sich in Schwarzheide (10,50 €/m²), die teuersten in Senftenberg (12,50 €/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren auf einer Auswertung von ohne-makler anhand der in unserem Immobilienportal inserierten Mietwohnungen und Miethäusern. Die Angaben in diesem Mietspiegel aktualisieren wir kontinuierlich anhand neuer Daten.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.