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Ruhiges Wohnen in Falkenhöh
Horkheimer Straße 1, 14612 Falkensee – BerlinBei dem Haus in der Horkheimer Straße 1 handelt es sich um ein Mietwohnhaus mit insgesamt acht Einheiten aus dem Jahr 1995. Sämtliche Wohnungen verfügen über einen modernen Standard.
Die helle Wohnung befindet sich im obersten Geschoss, großer Balkon am Wohnzimmer, Einbauküche, Fußbodenheizung, Kabelanschluss.
Nebenräume: Keller
Teilgewerbliche Nutzung erlaubt: Nein
Es wird ein Indexmietvertag mit einem zweijährigen Kündigungsausschluss abgeschlossen.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-97783
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Wohnung
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Übernahme ab
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sofort
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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1.044 € (zzgl. NK)
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Heizkosten
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150 €
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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135 €
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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285 €
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Mietsicherheit
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3.132 €
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Einzelheiten
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Zustand
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gepflegt
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Anzahl Etagen
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3
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Stockwerk
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2. OG
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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1
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Bodenbeläge
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1995
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Ausstattung
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Balkon, Keller, Duschbad, Einbauküche
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Die Wohnung verfügt über ein gefliestes Bad und eine geflieste Küche, einen Balkon, eine Klingelgegensprechanlage mit elektrischem Türöffner. Die Wände sind raufasertapeziert und weiß gestrichen. Im Schlafzimmer, Flur und Wohnzimmer wurde ein neuer Laminatboden verlegt.
Lage
Die Wohnung ist ruhig gelegen im 3. Obergeschoss des Hauses. Geschäfte des täglichen Bedarfs und der öffentliche Nahverkehr sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Der Falkenseer See ist ebenfalls in fußläufiger Umgebung. Die Altstadt Spandau ist mit dem Auto in 10 Minuten erreichbar.
Lage-Check
Energie
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Energieausweistyp
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Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Energieverbrauchskennwert
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122,60 kWh/(m²a)
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten |
Sonstiges
Für eine Wohnungsbewerbung benötigen wir nach dem Besichtigungstermin eine aktuelle Auskunft über Einkommensverhältnisse, inklusive einer Auskunft der Schufa, eine Bestätigung des aktuellen Vermieters über pünktlich und vollständig geleistete Mietzahlungen, weitere Angaben zur Identität, etwa durch Vorlage des Personalausweises, sowie eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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