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622 m² Baugrundstück | Festpreis 100.000 EUR | EFH + Doppelgarage

Burgstraße 30 A, 56626 Andernach (Eich) – Rheinland-Pfalz
100.000 €
621,60 m²
Grundstücksfläche
Privatangebot
Grundstück
Wohnen

Zum Verkauf steht ein rückwärtiger, künftig eigenständiger Grundstücksteil in Andernach-Eich mit 621,60 m². Für die beabsichtigte Bebauung liegt ein positiver Bauvorbescheid vor. Danach ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit Doppelgarage, zwei Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss grundsätzlich zulässig. Die beigefügten Planunterlagen und Visualisierungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und legen keine konkrete Gebäudegröße, Wohnfläche oder Ausführung fest. Die spätere Planung kann im Rahmen des Bauvorbescheids individuell entwickelt werden. Vor einer konkreten Umsetzung sind die Gültigkeit des Bauvorbescheids sowie die Genehmigungsfähigkeit der individuellen Planung mit der zuständigen Baubehörde zu prüfen.

Der Kaufpreis beträgt 100.000 EUR als Festpreis. Dies entspricht rund 160,88 EUR/m² und liegt damit unter dem genannten Bodenrichtwert von 190,00 EUR/m². Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert und kein Verkehrswert. Maßgeblich bleiben Bauvorbescheid, Teilung und spätere Detailplanung.

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Objekt-Nr
OM-511161
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Kaufpreis & Nebenkosten

Kaufpreis
100.000 €
Kaufnebenkosten
ca. 6.923 €
Gesamtkosten
ca. 106.922 €

Einzelheiten

Erschließungszustand
Teilerschlossen
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Das Grundstück liegt rückwärtig zur Burgstraße in Andernach-Eich. Die Lage ist von Einfamilienhäusern und gewachsenen Gärten geprägt. Der rückwärtige Grundstücksbereich ist vom Straßenraum zurückgesetzt. Die Zufahrt ist über das vordere Grundstück an der Burgstraße vorgesehen.

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Sonstiges

Festpreis: 100.000 EUR.

Der Verkauf erfolgt vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Grundstücksteilung. Zur Herstellung der Zufahrt soll die links gelegene Bestandsgarage abgebrochen werden. Die Erschließung erfolgt über ein im Rahmen der Teilung einzutragendes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Verlauf, Kapazität und Ausführung der Versorgungsleitungen für Strom, Telekommunikation sowie Wasser und Abwasser sind in der Detailplanung mit den jeweiligen Versorgungsträgern zu klären. Die endgültige Grundstücksgröße ergibt sich aus Vermessung und Teilung.

Bitte nutzen Sie für Rückfragen, Planunterlagen oder einen Besichtigungstermin die Nachrichtenfunktion dieses Inserats.

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Angebot von: Alfred Fransen