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Für Projektentwickler & Investoren: 1.054 m² Eckgrundstück in Hönow
15366 Hoppegarten (Hönow) – BrandenburgZum Verkauf steht ein ca. 1.054 m² großes Eckgrundstück in Hönow/Hoppegarten mit Bestandsbebauung und interessantem Entwicklungspotenzial.
Besonders hervorzuheben ist die Ecklage an zwei Straßen mit Grundstücksfronten von ca. 24 m und ca. 48 m. In Verbindung mit der Grundstücksgröße ergeben sich interessante Ansätze für eine zukünftige Nutzung und Entwicklung.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein Einfamilienhaus mit ca. 100 m² Wohnfläche, das 1979 erweitert wurde. Hinzu kommen eine Garage mit Heizhaus von insgesamt ca. 60 m² sowie ein kleiner Kellerbereich. Die vorhandene Bebauung ist umfassend sanierungs- bzw. modernisierungsbedürftig.
Der besondere Wert des Angebots liegt daher vor allem im Grundstück selbst. Aufgrund seiner Größe und Ecklage kommen neben einer Sanierung des Bestands insbesondere auch eine zusätzliche Bebauung, Neubebauung oder Grundstücksteilung als mögliche Entwicklungsansätze in Betracht.
In der näheren Umgebung wurden bereits Grundstücke geteilt und neu bebaut. Nach einer bisherigen mündlichen Auskunft der Gemeinde soll sich die Zulässigkeit einer Bebauung für das Grundstück nach § 34 BauGB und damit insbesondere an der vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren. Eine schriftliche planungsrechtliche Ersteinschätzung zu den konkreten Möglichkeiten wurde bereits angefragt. Sämtliche konkreten Vorhaben sind im Einzelfall mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
Das Angebot richtet sich daher ausdrücklich auch an Bauträger, Projektentwickler, Investoren sowie private Bauherren, die ein größeres Grundstück mit Entwicklungspotenzial suchen.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-494404
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Wohnen
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Übernahme ab
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sofort
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Kaufpreis & Nebenkosten
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Kaufpreis
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440.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 34.697 €
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Gesamtkosten
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ca. 474.696 €
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Einzelheiten
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Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Das Grundstück befindet sich in Hönow/Birkenstein in der Gemeinde Hoppegarten, unmittelbar am östlichen Berliner Stadtrand.
Die Umgebung ist durch eine gewachsene Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie unterschiedlich großen Grundstücken geprägt. Das Grundstück selbst liegt an der Ecke Am Berge / Ulmenstraße und verfügt damit über zwei Straßenseiten.
Für den öffentlichen Nahverkehr stehen sowohl die U-Bahnlinie U5 ab Hönow als auch die S-Bahnlinie S5 über den Bahnhof Birkenstein zur Verfügung. Dadurch bestehen direkte Verbindungen in Richtung Berliner Innenstadt.
Auch mit dem Pkw ist die Lage gut angebunden. Über die B1/B5 bestehen schnelle Verbindungen nach Berlin sowie in das weitere Umland.
Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in Hönow, Hoppegarten und den angrenzenden Berliner Ortsteilen.
Die Kombination aus Berliner Stadtrandlage, ca. 1.054 m² Grundstücksfläche und Ecklage mit ca. 24 m und 48 m Straßenfront macht das Grundstück insbesondere auch unter Entwicklungs- und Neubaugesichtspunkten interessant.
Lage-Check
Sonstiges
Das Angebot richtet sich sowohl an private Käufer als auch ausdrücklich an Investoren, Bauträger und Projektentwickler.
Aufgrund des Zustands der vorhandenen Bebauung sollte das Objekt nicht ausschließlich als klassisches Einfamilienhaus betrachtet werden. Im Vordergrund stehen vielmehr die Grundstücksgröße, die Ecklage mit zwei Straßenfronten und die daraus resultierenden Entwicklungsmöglichkeiten.
Eine Grundstücksteilung, Neubebauung, zusätzliche Bebauung oder Änderung der vorhandenen Bebauung richtet sich nach den jeweils geltenden planungsrechtlichen Vorgaben und ist im Einzelfall mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Eine planungsrechtliche Ersteinschätzung der Gemeinde zu den konkreten Möglichkeiten wurde angefragt.
Besichtigungen des Grundstücks und der vorhandenen Bebauung sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
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