ohne-makler
1.100 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
5
Zimmer
125 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung

Diese hochwertige und großzügige 5-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss bietet auf 125 Quadratmetern viel Raum für einen komfortablen Alltag. Die Wohnung befindet sich in der ersten Etage und wurde zuletzt im Jahr 2023 modernisiert. Zur Ausstattung gehören eine voll ausgestattete Küche sowie ein praktisches Gäste-WC, die den Wohnkomfort im täglichen Leben deutlich erhöhen. Ein besonderes Highlight ist der Balkon mit Blick in den Hegau und die Alpen, der zum Entspannen und Verweilen einlädt. Zur Wohnung gehören außerdem zwei Stellplätze. Ein eigenes kleines Kellerabteil bietet zusätzlich Stauraum für persönliche Gegenstände. Die Wohnung ist ab sofort bezugsfertig.

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Objekt-Nr
OM-494325
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
1.100 € (zzgl. NK)

Einzelheiten

Zustand
renoviert
Stockwerk
1. OG
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
5
Anzahl Stellplätze
2
Bodenbeläge
Parkett, Fliesen, Vinyl / PVC
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1978
Ausstattung
Balkon, Keller, Einbauküche, Gäste-WC, Kamin
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

Ausstattung: Parkettboden, Vinyl Boden in Holzoptik, Fliesen in der Küche, dem Gäste WC und im Bad
Es ist eine Einbauküche vorhanden.

Lage

Die Wohnung befindet sich in ruhiger Lage am Ortsrand von Bittelbrunn und verbindet angenehmes Wohnen mit einer hervorragenden Nähe zur Natur. Gleichzeitig profierte der Standort von kurzen Wegen nach Engen, sodass Einkaufsmöglichkeiten, Geschäfte und die Einrichtungen des täglichen Bedarfs schnell erreichbar sind.

Lage-Check

Natur
Kinderfreundlich
Gesundheit
Sport
Einkaufen
Gastronomie
Kultur
Nachtleben
ÖPNV

Energie

Wesentlicher Energieträger
Holzpellets

Sonstiges

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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