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Rarität von Privat, Baugrundstück in Babelsberg-Süd: 1.074 m² Gesamtfläche, B-Plan
Walter-Klausch-Straße 20, 14482 Potsdam (Babelsberg) – BrandenburgZum Verkauf steht ein ca. 1.074 m² großes Grundstück in Babelsberg-Süd. Bisherige Nutzung als Wohn- / Gartengrundstück. Es ist mit einem älteren Wochenendhaus, Garage, Carport, Gartenhaus, Gartenteich, Pool und Nebengelass bebaut (Abrissbestand).
Die Nachbarschaft ist von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie Geschäftshäusern geprägt.
Das Grundstück ist mit Strom / Wasser / Abwasser und Telekommunikation erschlossen.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 73 der Stadt Potsdam.
• Mischgebiet
• Grundflächenzahl 0,4
• Geschossflächenzahl 0,8
• Bis zu 3 Vollgeschosse zulässig
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-492589
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Gemischt
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Kaufpreis & Nebenkosten
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Kaufpreis
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625.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 48.805 €
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Gesamtkosten
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ca. 673.805 €
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Einzelheiten
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Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Die Walter-Klausch-Straße in Babelsberg-Süd verbindet erstklassige Lebensqualität
mit perfekter infrastruktureller Anbindung. Die Medienstadt Babelsberg sowie der SBahnhof Babelsberg sind in wenigen Minuten erreichbar. Einkaufsmöglichkeiten des
täglichen Bedarfs, Schulen, Kitas und Ärzte befinden sich in
unmittelbarer Nähe. Die Nuthe-Schnellstraße garantiert eine schnelle
Anbindung an das Autobahnnetz.
Lage-Check
Sonstiges
Der Verkauf erfolgt provisionsfrei für und von privat. Zum Schutz der Privatsphäre und zur Gewährleistung eines qualifizierten Verkaufsprozesses werden Grundbuchauszüge und weitere Unterlagen erst nach einem persönlichen Gespräch und Vorlage eines Bonitätsnachweises bzw. einer Finanzierungsbestätigung zur Verfügung gestellt.
Anfragen richten Sie bis zum 30.09.2026 bitte an: RA Frank Morawitz ausschließlich per E-Mail.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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