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Großzügige, helle 3 Zimmerwohnung zum 01.10 oder 01.11

Feldstraße 10, 25492 Heist – Schleswig-Holstein
1.050 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
3
Zimmer
83,70 m²
Wohnfläche
Wohnung
Dachgeschosswohnung

Diese helle 3-Zimmer-Maisonettewohnung überzeugt mit einem durchdachten Grundriss und einem hochwertigen Ausstattungsstandard. Auf zwei Ebenen bietet sie ein großzügiges Wohngefühl und vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung. Die lichtdurchfluteten Räume schaffen eine freundliche, einladende Atmosphäre. Der sehr gepflegte Zustand unterstreicht den besonderen Charme dieser Wohnung – ein Zuhause zum Wohlfühlen.

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Objekt-Nr
OM-492063
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Dachgeschosswohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
1.050 € (zzgl. NK)
Heizkosten
125 €
Nebenkosten ohne Heizkosten
140 €
Mietsicherheit
3.150 €

Einzelheiten

Zustand
gepflegt
Stockwerk
2. OG
Bodenbeläge
Laminat
Heizung
Zentralheizung

Lage

Die Wohnung in der Feldstraße 10 in Heist verbindet dörfliches Wohnen mit einer guten Anbindung an die umliegenden Städte. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie eine Grundschule mit Betreuung befinden sich direkt im Ort. Das benachbarte Moorrege und Uetersen ergänzen das Angebot mit weiteren Geschäften und Dienstleistungen.
Über die B431 erreichen Sie Uetersen und Wedel. Busverbindungen führen unter anderem zum S-Bahnhof Wedel, von dem aus Sie Anschluss nach Hamburg haben. Gleichzeitig bieten die nahe gelegene Haseldorfer Marsch und das Naturschutzgebiet Tävsmoor Möglichkeiten für Spaziergänge und Ausflüge ins Grüne. Eine Lage für alle, die gern in einem überschaubaren Ort wohnen und die Angebote der umliegenden Städte nutzen möchten.

Lage-Check

Natur
650m
Kinderfreundlich
200m
Gesundheit
250m
Sport
100m
Einkaufen
250m
Gastronomie
250m
Kultur
1.3km
ÖPNV
300m
Nachtleben
350m

Energie

Wesentlicher Energieträger
Gas

Sonstiges

Die Wohnung ist ab dem 15.09. verfügbar. Ein Mietbeginn zum 15.09. oder 01.10. wird bevorzugt. Nach Absprache ist auch ein späterer Mietbeginn möglich, spätestens jedoch zum 01.11.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Angebot von: Tom H