ohne-makler
529.000 €
732 m²
Grundstücksfläche
Privatangebot
Grundstück
Wohnen

Dieses attraktive Baugrundstück befindet sich am Ende einer ruhigen Sackgasse in Walleshausen und zählt zu den schönsten freien Grundstücken im Ort. Mit seiner idealen Südausrichtung, der Lage inmitten gewachsener Einfamilienhausbebauung, einer Grundstücksfläche von 732 m² und der großzügigen Bebauungsmöglichkeiten gemäß Bebauungsplan bietet es beste Voraussetzungen für die Verwirklichung Ihres Traumhauses.
Das Grundstück ist unbebaut, sofort verfügbar und unterliegt keinem Bauzwang.
Kaufpreis: 529.000€ VB

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Objekt-Nr
OM-488525
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Kaufpreis & Nebenkosten

Kaufpreis
529.000 €
Kaufnebenkosten
ca. 25.490 €
Gesamtkosten
ca. 554.489 €

Einzelheiten

Erschließungszustand
Teilerschlossen
Infrastruktur
Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Walleshausen gehört zur Gemeinde Geltendorf im Landkreis Landsberg am Lech und verbindet ländliche Ruhe mit einer hervorragenden Anbindung Richtung München und Augsburg.
- Bahnhof Walleshausen in 5 Minuten zu Fuß erreichbar
- S-Bahn-Anschluss über Geltendorf
- München in ca. 40 Minuten erreichbar
- schnelle Anbindung an A96 und B17
- Kindergarten direkt im Ort
- Schulen in Geltendorf und Umgebung
- vielfältige Freizeit- und Sportangebote

Besonders hervorzuheben sind die ruhige Wohnlage, die umliegenden Gärten sowie die Nähe zum Ammersee, den Lechauen und den Kaltenberger Ritterspielen.

Lage-Check

Natur
250m
Kinderfreundlich
250m
Sport
150m
Gesundheit
5.4km
Einkaufen
2.6km
Kultur
2.7km
Gastronomie
2.3km
ÖPNV
400m
Nachtleben
2.3km

PDF

Sonstiges

Für das Grundstück liegt bereits ein Baugrundgutachten vor. Darüber hinaus wurde auf Grundlage dieses Gutachtens durch ein regionales Tiefbauunternehmen eine erste Kostenschätzung für Erdarbeiten und Kellerbau erstellt.
Die entsprechenden Unterlagen stellen wir ernsthaft interessierten Kaufinteressenten gerne zur Verfügung.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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