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Großzügige Nichtraucherwohnung in Groß-Bieberau
64401 Groß-Bieberau – HessenGroßzügige Nichtraucherwohnung im 1. Stock mit offenem Wohn- und Küchenbereich. 3 Schlafzimmer, 1 Wirtschaftsraum, 1 Vorratsraum. Bad und zusätzliche, separate Toilette. Frisch renoviert.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-487944
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Wohnung
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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1.100 € (zzgl. NK)
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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120 €
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Einzelheiten
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Zustand
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gepflegt
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Bodenbeläge
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Fliesen
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Ausstattung
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Einbauküche, Gäste-WC
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Angaben zur Ausstattung
Parkplatz vorhanden. Kein Balkon, kein Garten, kein Keller.
Lage
Die Wohnung liegt in der Nähe des Ortskerns in einer Seitenstraße. Geschäfte, Schulen und Arztpraxen sind fußläufig erreichbar.
Lage-Check
Sonstiges
Die Nebenkosten betragen 120 €/Monat. Mindestmietdauer sind 4 Jahre. Zeitnahe Kontaktaufnahme erfolgt nach übermitteltem Selbstauskunftsbogen (u.a. Kopie Personalausweis, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Einkommmensnachweise der letzten 3 Monate, SCHUFA-Auskunft). Die Wohnung ist nicht barrierefrei.
Der Zuschnitt eignet sich gut für einen Haushalt mit zwei bis sechs Personen. Mietanpassungen sind an den Lebenshaltungskosten-Index gekoppelt und dadurch begrenzt. Der Einzugstermin lässt sich flexibel vereinbaren. Als Orientierung: Die Warmmiete sollte 30 % Ihres Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Eine letzte Anmerkung: Uns erreichen täglich viele Anfragen. Nahezu kein Interessent investiert einmalig die Zeit, uns die erforderlichen Unterlagen vorab zur Verfügung zu stellen. Bei vorherigen Vermietungen anderer Objekte haben wir es oft erlebt, dass der erste Bewerber mit vollständigen Unterlagen direkt einen Besichtigungstermin vereinbarte und es zum Vertragsabschluss danach kam. Auch ein (privater) Vermieter investiert Zeit bei Besichtigungen. Um so problematischer für beide Seiten ist es am Ende einer Besichtigung, wenn der Interessent wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Miete zu tragen oder andere Vorstellungen des Mieters und Vermieters nicht übereinstimmen. Dies kann man sinnvoll vorher klären. Ihre Zeit ist so wertvoll wie unsere, gerne lernen wir Sie persönlich kennen!
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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