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Gastronomie zu verpachten – Betreiber für attraktive Top-Lage gesucht - Provisionsfrei !
25980 Sylt – Schleswig-HolsteinWir verfügen über ein wachsendes Portfolio an Gastronomie- und Hotelimmobilien und suchen regelmäßig passende Betreiber, Gastronomen und Unternehmer für attraktive Standorte in Norddeutschland (zB Sylt, Hamburg, Timmendorfer Strand).
Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf der Vermittlung von Gastronomieflächen und der Suche nach geeigneten Betreiberkonzepten.
Dabei sind wir grundsätzlich offen für unterschiedliche gastronomische Ausrichtungen, unter anderem:
•Italienische Gastronomie und mediterrane Konzepte
•Asiatische Restaurantkonzepte
•Griechische Gastronomie
•Norddeutsche und regionale Küche
•Fisch- und Seafood-Konzepte
•Casual Dining
•Bar-, Lounge- und Ganztageskonzepte
•Moderne Café- und Bäckereikonzepte
•Innovative oder neue Gastronomiemarken
Durch unser starkes Netzwerk in der Hospitality-, Immobilien- und Gastronomiebranche bringen wir Betreiber, Konzepte und passende Immobilien gezielt zusammen.
Unser Ansatz: Die richtige Immobilie für die richtige Gastronomieidee.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-484241
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Objektart
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Gastronomie / Beherbergung
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Objekttyp
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Gastronomie und Wohnung
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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auf Anfrage (zzgl. NK)
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Einzelheiten
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Zustand
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gepflegt
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Stockwerk
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Erdgeschoss
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Gesamtfläche
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800 m²
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Neben-/Lagerfläche
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80 m²
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Gastronomiefläche
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400 m²
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Anzahl Parkflächen
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50
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Bodenbeläge
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Fliesen
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Ausstattung
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Terrasse, Garten, Keller, Aufzug, Duschbad, Einbauküche, Gäste-WC, Barrierefrei
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Infrastruktur
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Lebensmittel-Discount, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
• Über 400 m² Gastronomie-Innenfläche
• Ca. 300 m² Außen- und Terrassenfläche
• Großzügige und flexibel nutzbare Flächen
• Wohnraum für Mitarbeiter vorhanden
• Möglichkeiten für Restaurant-, Bar-, Lounge-, Café- oder Ganztageskonzepte
• Attraktive Außengastronomie
• Einbindung in einen bestehenden Hospitality- und Einzelhandelsstandort
• Interessante Synergien mit Hotel, Bäckerei und weiteren Nutzungen
• Gute Voraussetzungen für ein eigenständiges Gastronomiekonzept
Lage
Aktuelles Beispiel: Gastronomiefläche auf Sylt
Aktuell begleiten wir unter anderem die diskrete Neuverpachtung einer attraktiven Gastronomiefläche auf Sylt - Provisionsfrei.
Die Fläche bietet:
•über 400 m² Innenfläche
•rund 300 m² Außen- und Terrassenfläche
•attraktive Lage auf Sylt
•bestehendes Hospitality-Umfeld mit Hotel, Einzelhandel und Bäckerei
•interessante Synergien für Frühstück, Tages- und Abendgastronomie
•Möglichkeiten für Restaurant-, Bar-, Lounge-, Café- und Ganztageskonzepte
Für diesen Standort können wir uns insbesondere ein italienisches, asiatisches, griechisches oder hochwertiges norddeutsches Konzept sehr gut vorstellen.
Gesucht wird ein professioneller Betreiber oder Unternehmer, der den Standort langfristig entwickeln und mit einem überzeugenden Konzept positionieren möchte.
Die Gastronomiefläche befindet sich in attraktiver Lage auf Sylt innerhalb eines etablierten und gut frequentierten Standortes.
Im direkten Umfeld befinden sich unter anderem ein Hotel, Einzelhandelsflächen, eine Bäckerei sowie weitere touristische und gewerbliche Angebote. Die Verbindung aus Übernachtungsgästen, Besuchern, Einheimischen und touristischer Frequenz bietet interessante Voraussetzungen für einen erfolgreichen Gastronomiebetrieb.
Die Insel Sylt zählt zu den bekanntesten und nachfragestärksten touristischen Destinationen Deutschlands und bietet insbesondere für hochwertige und klar positionierte Gastronomiekonzepte ein attraktives Marktumfeld.
Lage-Check
Sonstiges
Sie suchen einen neuen Standort?
Auch unabhängig von Sylt freuen wir uns über den Austausch mit Gastronomiebetreibern, Restaurantgruppen, Franchisesystemen und Unternehmern, die neue Standorte suchen oder expandieren möchten.
Wir haben regelmäßig Gastronomie- und Hotelimmobilien im Portfolio, teilweise diskret und Off-Market.
Sie haben das Konzept – wir suchen die passende Immobilie.
Oder: Wir haben die Immobilie – und suchen den passenden Betreiber.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
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