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Einzimmerwohnung im Dachgeschoss, EBK, Fußbodenheizung im Duschbad
Bäderstraße 34, 23743 Grömitz (Cismar) – Schleswig-HolsteinVermietet wird eine Einzimmerwohnung im Dachgeschoss.
Die Wohnung ist vor wenigen Jahren fertiggestellt worden und das Haus umfassend saniert.
In der Wohnung liegt ein hochwertiger Echtholzparkett-Fußboden. Das Badezimmer verfügt über Fußbodenheizung und eine hochwertige Glasduschkabine. Es gibt eine Einbauküche mit Elektrogeräten.
Zur Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz.
Die Wohnung verfügt über keinen Balkon. Der Garten wird gemeinschaftlich genutzt.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-482589
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Dachgeschosswohnung
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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612 € (zzgl. NK)
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Heizkosten
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75 €
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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50 €
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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125 €
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Mietsicherheit
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1.836 €
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Miete Garage/Stellplatz
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20 €
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Einzelheiten
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Zustand
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Neuwertig
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Denkmalschutzobjekt
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Ja
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Anzahl Etagen
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2
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Stockwerk
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2. OG
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Nutzfläche
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5 m²
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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1
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Anzahl Stellplätze
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1
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Bodenbeläge
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Parkett, Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1902
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Ausstattung
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Garten, Keller, Duschbad, Einbauküche
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Infrastruktur
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Allgemeinmediziner, Kindergarten, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
In dem Wohnhaus sind insgesamt neun Wohneinheiten.
Das Haus ist ein umfassend saniertes Kulturdenkmal.
Lage:
Das Haus befindet sich in der Gemeinde Grömitz im Ortsteil Cismar.
Das Kloster Cismar ist nur wenige Meter entfernt.
Weiterhin liegen eine Bäckerei und ein Blumengeschäft in der direkten Nachbarschaft.
Lage-Check
Energie
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Energieausweistyp
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gesetzlich nicht erforderlich
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Kosten:
Kaltmiete 612,00€
Nebenkosten 125,00€
PKW-Stellplatz 20,00€
Warmmiete gesamt: 757,00€
Für den Abschluss des Mietvertrages werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopien der Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- eine aktuelle Schufa-Selbstauskunft (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie des Personalausweises
- eine ausgefüllte Mieter-Selbstauskunft
- eine Vorvermieterbescheinigung
Die Miete sollte maximal 50% Ihres monatlichen Einkommens betragen. Im Einzelfall kann auch über eine Bürgschaft oder Aufnahme einer weitere Person im Mietvertrag gesprochen werden.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
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