ohne-makler

frisch renovierte Whg. mit Balkon in gepfl. 6-Familien-/Doppelhaushälfte in Dortmund-Sölde

Begonienstr. 6, 44289 Dortmund (Sölde) – Nordrhein-Westfalen
517 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
3,5
Zimmer
69 m²
Wohnfläche
Wohnung

Die Wohnung liegt im II. OG einer gepflegten 6-Familien-Doppelhaushälfte mit gepflegter Außenanlage und guter Hausgemeinschaft.

Interessieren Sie sich für diese Wohnung?

Objekt-Nr
OM-482112
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
517 € (zzgl. NK)
Heizkosten
125 €
Nebenkosten ohne Heizkosten
160 €
Mietsicherheit
1.034 €

Einzelheiten

Zustand
Erstbezug nach Sanierung
Anzahl Etagen
2
Stockwerk
2. OG
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
2
Bodenbeläge
Fliesen
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1964
Ausstattung
Balkon, Keller
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

3 Zimmer (großes Wohnzimmer), Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Diele, modernes und frisch saniertes Badezimmer (mit Badewanne und Einbauschrank), Balkon. Die Wohnung wurde durch einen Fachbetrieb vollständig renoviert (neue Raufaser - weiß gestrichen),
Türen und Heizkörper weiß. Die Wohnung ist im Fußbodenbereich vollständig mit Fliesen ausgestattet (zum Teil neu/zum Teil aus Bestand). Die Wohnung wird bezugsfertig übergeben.

Lage

In ruhiger und grüner Lage. Geschäfte des täglichen Bedarfs in fußläufiger Nähe. Gute Anbindungzur B1/A1/A44

Lage-Check

Gesundheit
100m
Kinderfreundlich
150m
Gastronomie
150m
Einkaufen
100m
Sport
200m
ÖPNV
200m
Natur
50m
Kultur
2.1km
Nachtleben
200m

Energie

Endenergieverbrauch
127,00 kWh/(m²a)
Energieeffizienzklasse
D
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Wesentlicher Energieträger
Öl

Sonstiges

Die ausgewiesene NK-Vorauszahlung wurde für einen 2-Personen-Haushalt berechnet. Die Treppenhausreinigung und die Gartenpflege werden zentral durchgeführt Die Kosten sind bereits in der Vorauszahlung enthalten.

Ein geregeltes Einkommen und eine ordnungsgemäße Schufa-Auskunft wird vorausgesetzt.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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