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2-Zimmer Wohnung, Regensburg Altstadt
Glockengasse 8, 93047 Regensburg (Innenstadt) – BayernDie Wohnung befindet sich im 2. OG eines älteren aber stets gepflegten Hauses im Herzen der Regensburger Altstadt. Das Gebäude zählt zu den 1000 Einzeldenkmälern der Stadt (Renaissance mit romantischem und gotischem Kern, südlicher teil mit Überschussmauer von 1556; Veränderungen im Barock und Anfang des 19. Jh.)
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-478669
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Wohnung
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Übernahme ab
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1. Oktober 2026
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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980 € (zzgl. NK)
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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215 €
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Mietsicherheit
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2.940 €
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Einzelheiten
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Zustand
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gepflegt
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Denkmalschutzobjekt
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Ja
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Stockwerk
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2. OG
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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2
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Bodenbeläge
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1700
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Ausstattung
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Keller
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Die Wohnung ist insgesamt in einem sehr guten Zustand. Sie verfügt über 2 Schlafzimmer sowie einen großzügigen Eingangsbereich, der als Wohn- und Esszimmer genutzt werden kann und direkt an die Küche angrenzt.
Daneben befindet sich das innenliegende Bad mit Duschwanne.
Die beiden Schlafzimmer sind, anders als im Grundriss abgebildet, getrennt durch einen Flur vorneinander erreichbar.
Es besteht die Möglichkeit bei Interesse die Einbauküche vom derzeitigen Mieter abzulösen.
Lage
Die Glockengasse liegt zentral in der historischen Altstadt von Regensburg. Es befinden sich mehrere Bushaltestellen in der Nähe.
Lage-Check
Energie
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Endenergieverbrauch
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126,40 kWh/(m²a)
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Energieeffizienzklasse
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D
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Energieausweistyp
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Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Besichtigungstermin können gerne in Abstimmung mit dem derzeitigen Mieter vereinbart werden.
Datenschutz: Die im Rahmen von Anfragen oder Mietbewerbungen zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nicht gespeichert oder für Werbezwecke an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Vermietung werden alle übermittelten Unterlagen vernichtet.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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