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Zwei sonnige Baugrundstücke im neuen Wohngebiet „Hubertusgärten"

Baugebiet „Hubertusgärten", 49448 Lemförde – Niedersachsen
114.660 €
588 m²
Grundstücksfläche
Grundstück
Wohnen

Auf einen Blick
Lage: Baugebiet „Hubertusgärten", 49448 Lemförde
Grundstücke: 2 Parzellen à 588 m² (zusammen ca. 1.177 m²)
Kaufpreis: 114.660 € je Grundstück (195 €/m²)
Verkauf: Einzeln oder zusammen möglich
Bebauung: Einzel- oder Doppelhaus, bis zu 2 Vollgeschosse
Provision: Keine – Direktverkauf

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Objekt-Nr
OM-459810
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Übernahme ab
1. Juli 2026

Kaufpreis & Nebenkosten

Kaufpreis
114.660 €
Kaufnebenkosten
ca. 7.793 €
Gesamtkosten
ca. 122.452 €

Einzelheiten

Erschließungszustand
Vollerschlossen
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Das Baugebiet
Die „Hubertusgärten" sind ein neues Wohngebiet im Flecken Lemförde, erschlossen nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36. Die beiden angebotenen Grundstücke liegen im ruhigen, rückwärtigen Bereich des Baugebiets (WA-1) – ideal für Familien, die Wert auf eine ruhige Wohnlage mit kurzen Wegen legen. Beide Parzellen (je ca. 588 m²) sind nahezu identisch geschnitten, ebenerdig und voll erschlossen. Sie liegen nebeneinander im westlichen Teil des Baugebiets und können einzeln für je ein Einfamilienhaus oder zusammen als großzügiges Grundstück von rund 1.177 m² erworben werden.

Lage-Check

Kinderfreundlich
250m
Gesundheit
550m
Natur
700m
Gastronomie
500m
Einkaufen
350m
Sport
650m
Kultur
850m
Nachtleben
500m
ÖPNV
300m

PDF

Sonstiges

- Die Grundstücke liegen im Teilbereich TB 3 des B-Plans. Für Schlaf- und Kinderzimmer zur Elastogranstraße (L 346) hin sind schallgedämmte Lüfter vorgeschrieben (Lärmpegelbereich II). Im Regelfall betrifft dies nur die straßenzugewandte Seite.
- Die laut B-Plan erforderliche vorgelagerte Mischgebietsbebauung an der Elastogranstraße (Schallschutzriegel) ist im Rohbau fertiggestellt – die Grundstücke sind somit sofort bebaubar.
- Landwirtschaftliche Geruchsimmissionen aus der Umgebung sind als ortsüblich hinzunehmen.

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