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Zwei sonnige Baugrundstücke im neuen Wohngebiet „Hubertusgärten"
Baugebiet „Hubertusgärten", 49448 Lemförde – NiedersachsenAuf einen Blick
Lage: Baugebiet „Hubertusgärten", 49448 Lemförde
Grundstücke: 2 Parzellen à 588 m² (zusammen ca. 1.177 m²)
Kaufpreis: 114.660 € je Grundstück (195 €/m²)
Verkauf: Einzeln oder zusammen möglich
Bebauung: Einzel- oder Doppelhaus, bis zu 2 Vollgeschosse
Provision: Keine – Direktverkauf
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-459810
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Wohnen
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Übernahme ab
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1. Juli 2026
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Kaufpreis & Nebenkosten
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Kaufpreis
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114.660 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 7.793 €
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Gesamtkosten
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ca. 122.452 €
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Einzelheiten
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Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Das Baugebiet
Die „Hubertusgärten" sind ein neues Wohngebiet im Flecken Lemförde, erschlossen nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 36. Die beiden angebotenen Grundstücke liegen im ruhigen, rückwärtigen Bereich des Baugebiets (WA-1) – ideal für Familien, die Wert auf eine ruhige Wohnlage mit kurzen Wegen legen. Beide Parzellen (je ca. 588 m²) sind nahezu identisch geschnitten, ebenerdig und voll erschlossen. Sie liegen nebeneinander im westlichen Teil des Baugebiets und können einzeln für je ein Einfamilienhaus oder zusammen als großzügiges Grundstück von rund 1.177 m² erworben werden.
Lage-Check
Sonstiges
- Die Grundstücke liegen im Teilbereich TB 3 des B-Plans. Für Schlaf- und Kinderzimmer zur Elastogranstraße (L 346) hin sind schallgedämmte Lüfter vorgeschrieben (Lärmpegelbereich II). Im Regelfall betrifft dies nur die straßenzugewandte Seite.
- Die laut B-Plan erforderliche vorgelagerte Mischgebietsbebauung an der Elastogranstraße (Schallschutzriegel) ist im Rohbau fertiggestellt – die Grundstücke sind somit sofort bebaubar.
- Landwirtschaftliche Geruchsimmissionen aus der Umgebung sind als ortsüblich hinzunehmen.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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