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Nahezu Neubaustandard - Erstbezug - 3 Zimmer im Erdgeschoss

50126 Bergheim – Nordrhein-Westfalen
950 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
3
Zimmer
81 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung
Erdgeschosswohnung

Das Gebäude ist wärmegedämmt. Die Fenster haben bis auf das Küchenfenster alle dreifach Verglasung und elektrische Rollläden. Die Elektroverteilung, das Bad, die Zimmertüren und der Bodenbelag sind neu.

Der Zugang zur Wohnung ist kameraüberwacht. Sie müssen nicht das Haupthaus betreten. Sie haben einen eigenen barrierefreien Zugang.

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Objekt-Nr
OM-456934
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Erdgeschosswohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
950 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
200 €
Mietsicherheit
2.850 €
Miete Garage/Stellplatz
30 €

Einzelheiten

Zustand
Erstbezug nach Sanierung
Stockwerk
Erdgeschoss
Nutzfläche
5 m²
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
2
Bodenbeläge
Fliesen, Vinyl / PVC
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1972
Ausstattung
Balkon, Keller
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

Die Wohnung ist barrierefrei zu erreichen. Keine Stufen. Ausnahme: Die Regenwald-Dusche hat eine geringe Stufe. Die Zimmertüren haben die Ursprungsbreite und wurden nicht auf einen Meter Durchgangsbreite verbreitert. Somit ist die Wohnung im Innern nur bedingt barrierefrei!

Vom Wohnzimmer und vom Elternschlafzimmer gibt es einen Zugang zur Loggia.

Lage

Die Wohnung liegt ideal für Ruhesuchende in einer Tempo-30-Straße mit Blick in die Grünflächen. Durch das Kita- und Schulangebot ist die Lage auch ideal für Familien mit Kindern.

Lage-Check

Kinderfreundlich
Gesundheit
Natur
Einkaufen
Sport
Gastronomie
Kultur
Nachtleben
ÖPNV

Energie

Wesentlicher Energieträger
Gas

Sonstiges

Voraussetzung für ein Mietverhältnis ist eine gute Bonität. Nachgewiesen durch eine aktuelle Schufa-Auskunft oder eine Inkasso-Auskunft.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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