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1-Zi-Apartment mit Pantryküche in DO-Eichlinghofen (fußläufig zur Uni)
Baroper Straße 375, 44227 Dortmund (Eichlinghofen) – Nordrhein-WestfalenDie attraktive Souterrain-Wohnung ist Bestandteil eines ca. 25-Parteien-Hauses und kann sofort bezogen werden. Das Apartment stellt ein großzügiges Wohn-/Schlafzimmer mit eingebauter Pantryküche zur Verfügung. Das praktische Badezimmer enthält eine Duschkabine. Der gesonderte Kellerraum bietet Ihnen ausreichend Stauraum.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-453822
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Souterrainwohnung
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Übernahme ab
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sofort
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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350 € (zzgl. NK)
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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100 €
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Mietsicherheit
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700 €
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Einzelheiten
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Zustand
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gepflegt
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Stockwerk
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Keller
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Bodenbeläge
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1994
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Ausstattung
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Keller
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Wohnung wird unmöbliert übergeben. Außer der Pantryküche, die Bestandteil der Wohnung ist und erhalten bleibt.
Lage
Zur Technischen Universität Dortmund (Campus Süd) benötigen Sie nur etwa 8 min Fußweg. Auch die Innenstadt ist aufgrund der guten ÖPNV-Anbindung sehr schnell zu erreichen. In direkter Umgebung finden Sie einige Restaurants, zwei Ärzte und zwei Supermärkte vor. Auch verschiedene Grün- und Parkanlagen, zwei Bars, zwei Bibliotheken, eine Buchhandlung und ein Fitnessstudio erreichen Sie.
Lage-Check
Energie
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Endenergieverbrauch
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133,00 kWh/(m²a)
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Energieeffizienzklasse
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E
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Energieausweistyp
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Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Mindestmietdauer von einem Jahr. Zwei Nettokaltmieten Kaution sind bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Vor Vertragsabschluss müssen Selbstauskunft, Schufa-Auskunft und entsprechende Einkommensnachweise vorgelegt werden. Bei Bürgschaft (bspw. Eltern) wird eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft benötigt.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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