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Traumgrundstück mit wunderschöner Aussicht
Am Schindanger 16, 97204 Höchberg – BayernZum Verkauf steht ein großzügiger, 783 m² großer Bauplatz in einem etablierten und ruhigen Wohngebiet.
Das Grundstück bietet durch den rechtsgültigen Bebauungsplan ("Frankenwarte Nord", reines Wohngebiet) eine hervorragende und planungssichere Grundlage für Ihr Bauvorhaben.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-447268
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Wohnen
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Übernahme ab
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1. Juli 2026
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Kaufpreis & Nebenkosten
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Kaufpreis
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590.000 €
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Kaufnebenkosten
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ca. 28.249 €
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Gesamtkosten
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ca. 618.249 €
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Einzelheiten
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Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Traumhafter Bauplatz in Bestlage in einem ruhigen Wohngebiet in Höchberg mit wunderschöner Aussicht und direkter Nähe zur Würzburger Innenstadt.
Es handelt sich um ein voll erschlossenes, unbebautes Hanggrundstück im reinen Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Frankenwarte-Nord".
Das Grundstück befindet sich in der äußerst begehrten Gemeinde Höchberg, die im Osten direkt an die Universitätsstadt Würzburg angrenzt.
Ebenso gelangen Sie innerhalb von wenigen Fahrminuten (10 Minuten) in die Würzburger Innenstadt mit seiner hervorragenden innerstädtischen Infrastruktur.
Die Verkehrsanbindung ist exzellent:
Sie erreichen in kürzester Zeit die Autobahn A3 über die Anschlussstelle Würzburg-Kist und gelangen in kürzester Zeit in die Würzburger Innenstadt.
Das Grundstück selbst liegt wunderbar ruhig in der Anliegerstraße "Am Schindanger 16".
Lage-Check
Sonstiges
Der besondere Vorteil für Sie:
Um Ihnen eine konkrete Vorstellung der Bebauungsmöglichkeiten zu geben, existiert bereits ein ansprechender Architektenentwurf für dieses Grundstück im Rahmen einer Grundlagenermittlung.
Bei ernsthaftem Kaufinteresse kann ein Gesprächstermin mit dem Architekten vermittelt werden.
Hinweis:
Der Verkauf erfolgt im Auftrag des Eigentümers als dessen Vertreter ich mit dem Verkauf des Grundstücks per Vollmacht beauftragt bin. Es handelt sich um einen Privatverkauf.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
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