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Attraktive 2,5-Zimmer-Wohnung- Erstbezug nach Sanierung
Waldemarstraße 27D, 55543 Bad Kreuznach – Rheinland-PfalzDiese frisch sanierte 2,5-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses liegt in einer ruhigen und schönen Wohngegend von Bad Kreuznach. Sie ist ab sofort bezugsfrei und bietet einen barrierefreien Eingang – ideal für einen komfortablen Erstbezug nach der Sanierung.
Die durchdachte Raumaufteilung schafft Flexibilität für Wohnen, Schlafen und Arbeiten. Perfekt für alle, die eine moderne, ebenerdige Wohnung in zentraler Lage suchen.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-446886
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Erdgeschosswohnung
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Übernahme ab
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sofort
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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960 € (zzgl. NK)
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Heizkosten
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100 €
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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100 €
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Mietsicherheit
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2.880 €
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Einzelheiten
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Zustand
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Erstbezug nach Sanierung
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Anzahl Etagen
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2
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Stockwerk
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Erdgeschoss
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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1
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Bodenbeläge
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Vinyl / PVC
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Heizung
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Zentralheizung
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Baujahr
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1997
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Ausstattung
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Balkon, Keller, Barrierefrei
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Die Wohnung wird unmöbliert und ohne Einbauküche vermietet.
Lage
Die frisch sanierte 2,5-Zimmer-Erdgeschosswohnung besticht durch helle, moderne Räume mit Vinylboden und weißen Wänden. Das Tageslichtbad ist mit grauen Fliesen ausgestattet und verfügt über eine großzügige barrierefreie Dusche. Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie auf den Balkon.
Lage-Check
Energie
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Energieeffizienzklasse
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D
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Energieausweistyp
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Bedarfsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Endenergiebedarf
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124,20 kWh/(m²a)
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Sonstiges
Für Anfragen nutzen Sie bitte ausschließlich die Nachrichtenfunktion, so können wir die Besichtigungstermine besser koordinieren.
Vielen Dank.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Selbstauskunft
- Die letzten drei Gehaltsnachweise
- Kopie vom Personalausweis (Beidseitig
gescannt)
- Schufa Nachweis
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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