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890 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
2
Zimmer
67 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung

Ruhige 2-Zi.-Whg. als Nichtraucher-Domizil (tierfrei) zu vermieten.
Großzügiges helles Wohnzimmer mit Zugang zum Sonnenbalkon in Südwestlage mit Blick in einen herrlichen begrünten Innenhof sowie Schlafzimmer, Küche, Flur, Abstellraum, Garderobe und Badezimmer.

Interessieren Sie sich für diese Wohnung?

Objekt-Nr
OM-441622
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
1. Juni 2026

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
890 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
300 €
Mietsicherheit
1.800 €
Miete Garage/Stellplatz
100 €

Einzelheiten

Zustand
gepflegt
Anzahl Etagen
2
Stockwerk
2. OG
Nutzfläche
6 m²
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
1
Anzahl Tiefgaragen
1
Bodenbeläge
Laminat, Fliesen
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1988
Ausstattung
Balkon, Keller, Duschbad, Einbauküche
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

Die Wohnung ist mit einem hochwertigen Laminatboden versehen. Das Badezimmer ist hell gefliest und mit exklusiven Spiegelelementen ausgestattet.
Bei der Wohnungstür handelt es sich um eine Sicherheitstür. Die Küche kann vom Vormieter übernommen werden.
Zu der Wohnung gehört ein Kellerraum sowie ein Stellplatz in der Tiefgarage.

Lage

Ruhige Seitenstraße in der Bonner Südstadt, sehr verkehrsgünstig gelegen. Die Wohnung befindet sich im 2.Obergeschoß einer sehr gepflegten Eigentumswohnungsanlage mit insgesamt 16 Wohnungen, verteilt auf zwei Eingänge.

Lage-Check

Gastronomie
150m
Kultur
300m
Einkaufen
100m
Gesundheit
100m
Sport
350m
ÖPNV
200m
Natur
200m
Kinderfreundlich
50m
Nachtleben
150m

Energie

0 50 100 150 200 250 300 350 400 ≥450
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Wesentlicher Energieträger
Fernwärme
Energieverbrauchskennwert
113,00 kWh/(m²a)
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten

Sonstiges

Besichtigungstermine sind für Samstag 11.04.2026 geplant.

benötigte Unterlagen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis)
- Selbstauskunft
- Gehaltsnachweis
- Schufa

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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