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Schöne 2-Zimmer-Wohnung im Bielefelder Altbau – Meller Str.

33613 Bielefeld – Nordrhein-Westfalen
635 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
2
Zimmer
55 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung

Die Wohnung befinden sich in einem gepflegtem Altbauobjekt welches komplett saniert wurde. In dem MFH befinden sich 6 Wohnparteien.

Im ersten Obergeschoss beziehen Sie eine sanierte Wohnung.

Die Wohnung wird samt moderner Einbauküche vermietet. Zur Wohnung gehört ein großer Keller. Ein Stellplatz für die Waschmaschine und eine Trockenraum für Wäsche sind ebenfalls vorhanden.

PKW-Stellplätze sind direkt am Haus vorhanden.

Interessieren Sie sich für diese Wohnung?

Objekt-Nr
OM-440824
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
635 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
200 €
Mietsicherheit
1.905 €

Einzelheiten

Anzahl Etagen
2
Stockwerk
1. OG
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
1
Anzahl Stellplätze
1
Bodenbeläge
Parkett, Laminat, Fliesen
Heizung
Fußbodenheizung
Baujahr
1963
Ausstattung
Balkon, Keller, Vollbad, Duschbad, Einbauküche
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Bielefeld Innenstadt/Mitte: Zentral gelegen in der Meller Straße im Herzen der Bielefelder Innenstadt (Bezirk Mitte). Supermärkte, Bäckereien, Cafés, Restaurants, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar. ÖPNV-Anbindung top: Bushaltestelle „Meller Straße" nur 290 m entfernt, Bielefeld Hauptbahnhof in 690 m (ca. 10 Min. zu Fuß). Stadtzentrum 2,1 km Luftlinie – ruhige Lage mit städtischem Flair.

Lage-Check

Gastronomie
Einkaufen
Nachtleben
Sport
Kultur
Gesundheit
ÖPNV
Kinderfreundlich
Natur

Energie

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 ≥250
Energieeffizienzklasse
C
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Wesentlicher Energieträger
Gas
Endenergiebedarf
86,70 kWh/(m²a)

Sonstiges

Privatvermieter ohne Provision! Sanierte Altbauwohnung zentrale Bielefeld-Innenstadt. SCHUFA + Einkommensnachweis.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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