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5.952 m² Grundstück im Mischgebiet mit vielseitigem Nutzungspotential – Teilungsversteigerung
Im Bächel 2, 66885 Patersbach – Rheinland-PfalzGroßes Grundstück mit vielseitigem Nutzungspotenzial im Mischgebiet
Die Teilungsversteigerung erfolgt zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft.
Eckdaten
•Grundstücksgröße: ca. 5.952 m²
•Lage: 66885 Patersbach (bei Altenglan / Kusel)
•Nutzung laut Bebauungsplan: Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe möglich)
• voll erschlossen
Der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert beträgt 192.000 €.
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Versteigerungstermin:
Die Versteigerung findet statt am
📅 11. Mai 2026 – 09:00 Uhr
📍 beim
Amtsgericht Kusel
Aktenzeichen: 1 K 17/25
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
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Objekt-Nr
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OM-436034
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Gemischt
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Übernahme ab
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11. Mai 2026
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Kaufpreis & Nebenkosten
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Kaufpreis
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auf Anfrage
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Einzelheiten
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Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Lage & Infrastruktur:
Das Grundstück liegt verkehrsgünstig mit guter Anbindung an die umliegenden Orte wie Altenglan und Kusel. Es liegt direkt an der Bundesstraße.
Innerhalb von etwa 5-10 Minuten erreichbar:
•Einkaufsmöglichkeiten (Supermärkte / Discounter)
•Apotheken und medizinische Versorgung
•Schulen und Kindergärten
•Gastronomie und Dienstleistungen
•Anbindung an die A62
Lage-Check
Sonstiges
Besonderheiten:
•Grundstück derzeit verpachtet
•Laufender Pachtvertrag bis Mitte 2027, jährlich kündbar
Hinweise:
Der Verkauf erfolgt ausschließlich im Rahmen der gerichtlichen Teilungsversteigerung.
Weitere Details (Gutachten, Bebauungsplan, Unterlagen) können beim Amtsgericht unter Angabe des Aktenzeichens 1 K 17/25 eingesehen werden. Weitere Informationen sowie das Verkehrswertgutachten können auch über das offizielle ZVG-Portal der Justiz unter Angabe des Aktenzeichens eingesehen werden.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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