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Doppelhaushälfte in einzigartiger Lage Minden/Böllhorst

32429 Minden-Böllhorst (Minden) – Nordrhein-Westfalen
1.600 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
3
Zimmer
150 m²
Wohnfläche
350 m²
Grundstücksfläche
Privatangebot
Haus
Doppelhaushälfte

Das Objekt wurde in Massivbauweise nach neuestem Standard gebaut. Der Bauhausstil mit Flachdach ist schnörkellos und beeindruckt durch seine schlichte Eleganz. Mit ca. 150 qm bietet das Haus genügend Raum für eine Familie mit 2 Kindern. Der Garten ist klein aber fein. Die Kosten für Heizung und Energie sind geschätzt, da Erstbezug und verbrauchsabhängig.

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Objekt-Nr
OM-431972
Objektart
Haus
Objekttyp
Doppelhaushälfte
Übernahme ab
1. Juni 2026

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
1.600 € (zzgl. NK)
Heizkosten
100 €
Nebenkosten ohne Heizkosten
200 €
Summe Nebenkosten/Heizkosten
300 €
Mietsicherheit
4.800 €

Einzelheiten

Zustand
Erstbezug
Anzahl Etagen
2
Nutzfläche
17 m²
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
3
Anzahl Carports
1
Anzahl Stellplätze
1
Bodenbeläge
Fliesen, Vinyl / PVC
Heizung
Fußbodenheizung
Baujahr
2026
Ausstattung
Balkon, Terrasse, Garten, Vollbad, Einbauküche, Gäste-WC
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

Der offene Wohn-Essbereich mit eingebauter moderner Einbauküche mit Halbinsel lädt zum Verweilen ein. Die T-Lösung mit Dusche, WC und Badewanne bietet Privatsphäre bei gleichzeitiger Nutzung.

Lage

Das Doppelhaus liegt in bester und einzigartiger Lage direkt auf der Kuppe der Böllhorst im Süden Mindens. Der Blick in Richtung Süden ist unverbaubar auf die Porta Westfalica mit dem Denkmal und dem Fernsehturm KITA, Schule, BUS, Bäckerei sind fußläufig erreichbar.

Lage-Check

Kinderfreundlich
Einkaufen
Gesundheit
Sport
Gastronomie
Natur
Kultur
ÖPNV
Nachtleben

Energie

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 ≥250
Energieeffizienzklasse
A
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Wesentlicher Energieträger
Luft-/Wasserwärme
Endenergiebedarf
40,00 kWh/(m²a)

Sonstiges

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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