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Hürth 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad mit großer Dachterrasse
50354 Hürth – Nordrhein-WestfalenWir vermieten eine 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung in ruhiger Wohnlage am Ortsrand von Alt-Hürth. Die Wohnung ist optimal für eine alleinstehende Person geeignet.
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-428563
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Dachgeschosswohnung
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Übernahme ab
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1. April 2026
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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475 € (zzgl. NK)
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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190 €
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Mietsicherheit
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1.425 €
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Einzelheiten
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Zustand
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gepflegt
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Anzahl Etagen
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2
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Stockwerk
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2. OG
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Bodenbeläge
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Zentralheizung
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Ausstattung
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Dachterrasse
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
In der Wohnung befindet sich eine Einbauküche OHNE Elektrogeräte. Weiterhin gibt es ein Tageslichtbad mit Dusche und WC sowie eine große Dachterrasse, Südseite.
Die Wohnung ist mit Laminatboden ausgestattet, das Badezimmer ist gefliest.
Abstellmöglichkeiten gibt es in einem Teilbereich der Garage, Kellerräume sind NICHT vorhanden.
Waschmaschine und Trockner haben in einem separaten Arbeitsraum im Erdgeschoss Platz.
Es besteht die Möglichkeit, eine Teilfläche des Gartens zu nutzen.
Lage
Es besteht eine gute Verkehrsanbindung (nächste Bushaltestelle "Fuchskaulenstr." ca. 150 m). Das Einkaufscenter "Hürth Park" ist ca. 2,5 km entfernt. Bis zum Otto-Maigler-See sind es ca. 30 Gehminuten.
Lage-Check
Sonstiges
Die Renovierung erfolgt bei Einzug.
Bei Interesse bitten wir um eine kurze Vorstellung.
Bei einer eventuellen Besichtigung benötigen wir
- ausgefüllte Mieterselbstauskunft (Blankoformular wird Ihnen zugesendet)
- Schufa-Bonitätsauskunft
- Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
- Mietzahlungsbestätigung vom Vorvermieter
- Identitätsnachweis (Personalausweis)
- Nachweis Privathaftpflicht-Versicherung
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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