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WBS-Sozialer Wohnraum in Horstmar NEUBAU 3ZKB

Stadtwall 2, 48612 Horstmar – Nordrhein-Westfalen
561 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
3
Zimmer
95 m²
Wohnfläche
Privatangebot
Wohnung

Die Bilder sind Musterbilder aus verschiedenen Wohnungen ! WIr haben nur noch eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern, ansonsten Wohnungen mit einem Schlafzimmer. Wir vermieten erstmalig unsere Wohnungen in Horstmar ! Bitte bewerben Sie sich nur wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein haben. Bevorzugt werden Mieter welche bereits hier vor Ort verankert sind. Teils barrierefrei und seniorengerecht !

Interessieren Sie sich für diese Wohnung?

Objekt-Nr
OM-399004
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
561 € (zzgl. NK)
Heizkosten
160 €
Nebenkosten ohne Heizkosten
220 €
Summe Nebenkosten/Heizkosten
380 €
Mietsicherheit
1.680 €
Miete Garage/Stellplatz
55 €

Einzelheiten

Zustand
Erstbezug
Anzahl Etagen
4
Stockwerk
4. OG
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
2
Bodenbeläge
Fliesen, Vinyl / PVC
Heizung
Fußbodenheizung
Baujahr
2025
Ausstattung
Balkon, Aufzug, Einbauküche
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

bodentiefe Duschen, gross, teilweise barrierefrei, bodentiefe Fenster, Fussbodenheizung, Palstring-Küchen

Lage

Preisgestaltung: Ausschliesslich Mieter mit Wohnberechtigungsschein,
5,90­ Eur Kaltmiete, 4 Eur NK-VZ, 110 Eur Küchenmiete, 25 Eur Stellplatz / 60 Eur Tiefgarage (optional)

Lage-Check

Gesundheit
100m
Gastronomie
100m
Kinderfreundlich
150m
Einkaufen
100m
Natur
100m
Sport
250m
Kultur
1.5km
Nachtleben
100m
ÖPNV
150m

Energie

0 25 50 75 100 125 150 175 200 225 ≥250
Endenergieverbrauch
20,00 kWh/(m²a)
Energieeffizienzklasse
A+
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Wesentlicher Energieträger
Strom

Sonstiges

Mitten in Horstmar, gut gelegen zu Münster / Altenberge / Steinfurt / Coesfeld

Wohnberechtigungss­chein erforderlich:
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Zu beantragen ist der WBS unter: https://www.steinfurt.de/newsletter.htm/Dienstleistungen/Wohnberechtigungsschein.html?
Aktuelle Brutto-Einkommensgrenzen (ohne Gewähr) lauten:
Alleinstehend: bis 38.000 €
2 Personen: bis 51.700 €
3 Personen davon 1 Kinder: bis 57.000 €
4 Personen davon 2 Kinder: bis 68.600 €
Alleinerziehend mit 1 Kind: bis 53.100 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern: bis 58.400 €
(kopiert aus einer anderen Annonce, danke Peter !)

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Angebot von: Thomas Fischer