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WBS-Sozialer Wohnraum in Horstmar NEUBAU 3ZKB
Stadtwall 2, 48612 Horstmar – Nordrhein-WestfalenDie Bilder sind Musterbilder aus verschiedenen Wohnungen ! WIr haben nur noch eine Wohnung mit zwei Schlafzimmern, ansonsten Wohnungen mit einem Schlafzimmer. Wir vermieten erstmalig unsere Wohnungen in Horstmar ! Bitte bewerben Sie sich nur wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein haben. Bevorzugt werden Mieter welche bereits hier vor Ort verankert sind. Teils barrierefrei und seniorengerecht !
Interessieren Sie sich für diese Wohnung?
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Objekt-Nr
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OM-399004
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Objektart
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Wohnung
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Objekttyp
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Wohnung
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Übernahme ab
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Nach Vereinbarung
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Miete & Nebenkosten
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Kaltmiete
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561 € (zzgl. NK)
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Heizkosten
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160 €
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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220 €
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Summe Nebenkosten/Heizkosten
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380 €
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Mietsicherheit
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1.680 €
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Miete Garage/Stellplatz
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55 €
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Einzelheiten
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Zustand
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Erstbezug
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Anzahl Etagen
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4
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Stockwerk
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4. OG
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Badezimmer (Anzahl)
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1
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Schlafzimmer (Anzahl)
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2
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Bodenbeläge
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Fliesen, Vinyl / PVC
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Heizung
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Fußbodenheizung
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Baujahr
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2025
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Ausstattung
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Balkon, Aufzug, Einbauküche
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Gymnasium, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
bodentiefe Duschen, gross, teilweise barrierefrei, bodentiefe Fenster, Fussbodenheizung, Palstring-Küchen
Lage
Preisgestaltung: Ausschliesslich Mieter mit Wohnberechtigungsschein,
5,90 Eur Kaltmiete, 4 Eur NK-VZ, 110 Eur Küchenmiete, 25 Eur Stellplatz / 60 Eur Tiefgarage (optional)
Lage-Check
Energie
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Endenergieverbrauch
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20,00 kWh/(m²a)
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Energieeffizienzklasse
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A+
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Energieausweistyp
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Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
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Strom
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Sonstiges
Mitten in Horstmar, gut gelegen zu Münster / Altenberge / Steinfurt / Coesfeld
Wohnberechtigungsschein erforderlich:
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweislich berechtigt ist, aufgrund seiner Einkommenshöhe, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnung zu bewohnen. Den Wohnberechtigungsschein erstellt das zuständige Wohnungsamt. Bitte klären Sie hier im Vorfeld ab, ob Sie Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Zu beantragen ist der WBS unter: https://www.steinfurt.de/newsletter.htm/Dienstleistungen/Wohnberechtigungsschein.html?
Aktuelle Brutto-Einkommensgrenzen (ohne Gewähr) lauten:
Alleinstehend: bis 38.000 €
2 Personen: bis 51.700 €
3 Personen davon 1 Kinder: bis 57.000 €
4 Personen davon 2 Kinder: bis 68.600 €
Alleinerziehend mit 1 Kind: bis 53.100 €
Alleinerziehend mit 2 Kindern: bis 58.400 €
(kopiert aus einer anderen Annonce, danke Peter !)
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
Themenportale
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