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450 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
2
Zimmer
37 m²
Wohnfläche
Wohnung

Diese 2-Zimmerwohnung mit ca. 37 m² Wohnfläche befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Die Wohnfläche verteilt sich auf das helle Wohn-/Esszimmer mit offener Küche, Schlafzimmer, Flur/Diele und Bad.

Interessieren Sie sich für diese Wohnung?

Objekt-Nr
OM-372024
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
sofort

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
450 € (zzgl. NK)
Heizkosten
60 €
Nebenkosten ohne Heizkosten
50 €
Summe Nebenkosten/Heizkosten
100 €
Mietsicherheit
1.350 €

Einzelheiten

Zustand
renoviert
Anzahl Etagen
3
Stockwerk
1. OG
Badezimmer (Anzahl)
1
Schlafzimmer (Anzahl)
1
Bodenbeläge
Fliesen, Vinyl / PVC
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1965
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Realschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

- im Wohnzimmer, Schlafzimmern und Flur wurde Venyl verlegt
- das Badezimmer ist gefliest
- Die Wohnung ist möbliert, die Möbel können bei Interesse vom
vorherigen Mieter für ein geringes Entgelt erworben werden

Lage

Ihr neues Zuhause befindet sich in zentraler Lage von Neustadt (Wied). Der Ort gehört zum Naturpark Rhein-Westerwald und befindet sich in der Verbandsgemeinde Asbach.

Neustadt (Wied) verfügt über 6.000 Einwohner und verfügt über ein komplettes Schulsystem (Grundschule, Realschule, Gymnasium), sehr gute Infrastruktur sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote.

Durch die ideale Verkehrsanbindung über die nahe gelegene A 3 ist dies ein günstiger Wohnort zwischen den nächsten Großstädten Köln (60 km) und Frankfurt (130 km). Die Kreisstadt Neuwied sowie den ICE-Bahnhof Montabaur erreichen Sie jeweils in etwa 30 Autominuten.

Lage-Check

Natur
Kinderfreundlich
Gesundheit
Gastronomie
Einkaufen
Sport
Kultur
ÖPNV
Nachtleben

Energie

0 50 100 150 200 250 300 350 400 ≥450
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Wesentlicher Energieträger
Gas
Energieverbrauchskennwert
137,00 kWh/(m²a)

Sonstiges

folgende Unterlagen werden benötigt:

- große Schufa-Auskunft (nicht älter als ein Monat)
- letzte drei Gehaltsabrechnungen

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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Angebot von: Alexander Heinze