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Sonniges Grundstück mit schöner Fernsicht
76771 Hördt – Rheinland-PfalzSehr schön gelegenes Grundstück direkt am Feldrand mit freiem und weitem Blick in die Natur. Sonnige Ausrichtung nach Südwest in einer ruhigen Anliegerstrasse/Sackgasse. Eines der letzten Grundstücke im belebten und bewohnten Neubaugebiet.
Voll erschlossen einschl. Glasfasernetz.
Sofort bebaubar nach Bebauungsplan ohne Altbestand.
Keine Bauverpflichtung und keine Bindung an Bauträger oder Fertighausfirmen.
Geeignet für ein großzügiges EFH, mit möglicher Einliegerwohnung, oder Mehrfamilienhaus mit 2 WE. Real teilbar für zwei große DHH. Hohes Baurecht: GRZ 0,4/GFZ 0,8.
Der Erwerb nur einer Grundstückshälfte mit ca. 245 m2 ist möglich.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
Objekt-Nr
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OM-364064
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Objektart
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Grundstück
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Objekttyp
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Wohnen
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Übernahme ab
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sofort
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Kaufpreis & Nebenkosten
Einzelheiten
Erschließungszustand
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Vollerschlossen
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel
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Lage
Sehr gute Lage in der Verbandsgemeinde Rülzheim -Ortsgemeine Hördt- mit direktem Anschluß an die vierspurige B9 („Rheinschiene“ ) und sehr guter Anbindung an den ÖPNV (Regio, S-Bahn, Bus).
Sämtliche Einrichtungen der Nahversorgung und Infrastruktur sind im unmittelbaren Umkreis vorhanden.
Naherholung und Freizeitaktivitäten bietet das überregional bekannte Naturschutzgebiet „Hördter Rheinaue“.
Lage-Check
Sonstiges
Verkauf provisionsfrei von privat
Sie erwerben ein unkompliziertes Grundstück ohne versteckte Zusatzkosten und Folgekosten:
- Keine Maklerprovision, Erwerb direkt vom Eigentümer
- Sämtliche Erschließungskosten und Anliegerbeiträge bereits abgegolten
- Sofort bebaubar und frei beplanbar nach Bebauungsplan
- Keine zeitliche Bauverpflichtung, kein Bauzwang
- Keine Bindung an Bauträger und Fertighausfirmen
- Kein Altbestand, keine Abrißkosten
- Kein unerschlossenes Hinterliegergrundstück
- Keine Kosten für Erschließung und Zufahrt zum Hinterliegergrundstück
- Wege-, Leitungsrechte und Dienstbarkeiten nicht erforderlich
- Vermessungskosten bereits abgegolten
- Bodengutachten bei Erschließung erstellt
- Bau von Rigolen zur Oberflächenentwässerung nicht notwendig
- kein Hochwasserrisikogebiet
Bitte fordern Sie für nähere Informationen unser Exposé an und geben Sie in der Anfrage bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten an.
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