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Praxis- oder Büroräume in der Innenstadt zu vermieten
Johannisstraße 112/113, 49074 Osnabrück – NiedersachsenDas Objekt befindet sich im 4. OG eines Geschäftsgebäudes in der Johannisstraße im Eingangsbereich der ehemaligen Filmpassage und wurde z. Zt. als Physiotherapiepraxis betrieben. Ein Aufzug ist vorhanden. Desweiteren befinden sich in diesem Haus zwei weitere große Büroetagen, welche mit einer Wendeltreppe verbunden sind. Außerdem befindet sich in diesem Gebäude noch ein Escape-Room.
Die 185 m² große Praxis- oder Bürofläche ist großzügig aufgeteilt in diverse Räume, die unterschiedlich zu nutzen sind. Der beigefügte Grundriss gibt Ihnen einen Überblick.
Die Gewerbefläche bietet sich für vielfältige Verwendungszwecke an. Sei es wieder als Physiotherapiepraxis, als Arzt- oder Heilpraktikerpraxis, aber auch eine reine Büroetage wäre möglich.
Interessieren Sie sich für dieses Angebot?
Objekt-Nr
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OM-354820
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Objektart
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Büro und Praxisräume
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Objekttyp
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Bürohaus
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Übernahme ab
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sofort
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Miete & Nebenkosten
Kaltmiete
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1.295 € (zzgl. NK)
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Nebenkosten ohne Heizkosten
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320 €
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Mietsicherheit
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3.885 €
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Einzelheiten
Zustand
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gepflegt
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Anzahl Etagen
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1
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Stockwerk
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4. OG
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Büro-/Praxisfläche
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185 m²
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Gesamtfläche
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185 m²
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Fußboden
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Laminat, Fliesen
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Heizung
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Etagenheizung
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Baujahr
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1970
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Ausstattung
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Balkon, Terrasse, Fahrstuhl, Barrierefrei
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Infrastruktur
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Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Öffentliche Verkehrsmittel
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Angaben zur Ausstattung
Die Gewerbefläche wird unmöbliert übergeben.
Lage
Die stark frequentierte Johannisstraße liegt in der Osnabrücker Innenstadt und ist nahverkehrstechnisch sehr gut zu erreichen.
Lage-Check
Energie
Wesentlicher Energieträger
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Gas
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Sonstiges
Vor Einzug muss eine Kaution von 3 Kaltmieten (in Summe 3.885,-€) hinterlegt werden.
Bei Interesse schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Bitte lassen Sie uns Ihre Telefonnummer, den vollständigen Namen sowie die Art der Nutzung zukommen. Ohne diese Angaben werden wir Ihre Anfrage nicht berücksichtigen können. Telefonische Anfragen können nicht entgegen genommen werden.
Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!
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