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Sonniges und unverbaubares Eckgrundstück mit Bergblick im Angebotsverfahren

Bgm.-Wegerer-Straße 12, 87779 Trunkelsberg – Bayern
auf Anfrage
742 m²
Grundstück
Privatangebot
Grundstück
Wohnen

Verkauft wird ein 742qm großes Baugrundstück in Trunkelsberg (Bgm.-Wegerer-Str. 12). Das Grundstück ist nach Norden, Osten und Süden unverbaut mit Blick auf die Felder und durch die Lage am Ende der Sackgasse ohne Durchgangsverkehr gelegen. Das Baugrundstück ist vollständig erschlossen und kann sofort bebaut werden, ein Bauzwang besteht nicht. Gemäß der Gemeindesatzung ist eine „Wohnbebauung I + D“ zulässig. Darüberhinausgehend wurde im Rahmen einer formlosen Voranfrage eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen seitens der Gemeinde und des Bauamts in Aussicht gestellt.

Plan, einsehbar über Homepage der Gemeinde: https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/56a465c9508ceead97dda6643575a5a575416/bebauungsplaneinbeziehugnssatzung_bgm-wegerer-strasse_25.06.2014_plan.pdf

Satzung, einsehbar über Homepage der Gemeinde:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/56a465c9508ceead97dda6643575a5a575416/bebauungsplaneinbeziehugnssatzung_bgm-wegerer-strasse_25.06.2014_satzung.pdf

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Objekt-Nr
OM-292739
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Übernahme ab
Nach Vereinbarung

Kaufpreis & Nebenkosten

Einzelheiten

Erschließungszustand
Vollerschlossen
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Lage

Das Stadtzentrum von Memmingen ist in wenigen Minuten zu erreichen. Die Anbindung über die A96 bietet eine gute Ausgangslage in viele Richtungen: München ca. 60 Autominuten / Kempten und Ulm ca. 30 Autominuten / Lindau am Bodensee ca. 45 Autominuten.

Lage-Check

Natur
400m
Mobilität
250m
Medizin
Sport
250m
Einkaufen
150m
Kultur
350m
Restaurants
300m
Nachtleben

Sonstiges

ERKLÄRUNG ANGEBOTSVERFAHREN:
Sie haben die Möglichkeit, nach eigenständiger Besichtigung des Baugrundstücks ein Kaufangebot nach Ihren Wertvorstellungen abzugeben. Die Abgabe Ihres Angebotes stellt noch keinen verbindlichen Kaufvertrag dar. Die Erteilung des Zuschlages obliegt den Eigentümern und wird nach Entscheidung mitgeteilt.
VERFAHRENSABLAUF:
Kaufangeb­ote können bis einschließlich 29.04.2024 an die E-Mail-Adresse bauplatz-trunkelsberg(at)gmx.d­e eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Kaufangebote nur im Zusammenhang mit einem Kapitalnachweis oder einer Finanzierungsbestätigung angenommen werden. Nach Prüfung des Kaufangebots erhalten Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung.
ZWISCHEN­INFORMATION:
Die fünf Kaufangebote mit der höchsten Wertigkeit erhalten vor Ablauf der Gebotsfrist eine einmalige Information zum aktuellen Höchstgebot. Der Stichtag für die Vorabinformation ist am 21.04.2024. Der Versand der Information zum aktuellen Höchstgebot erfolgt am 22.04.2024.
VERÄNDERUNG KAUFANGEBOT:
Alle Interessentinnen und Interessenten haben vor Ablauf der Gebotsfrist am 29.04.2024 die einmalige Option das jeweilige Kaufangebot anzupassen. Bitte beachten Sie, dass veränderte Kaufangebote wieder nur im Zusammenhang mit einem erneuten Kapitalnachweis oder einer erneuten Finanzierungsbestätigung angenommen werden. Nach Prüfung des veränderten Kaufangebots erhalten Sie eine schriftliche Empfangsbestätigung.
ALLGEMEI­NE FRAGEN:
Sollten Sie allgemeine Fragen zum Objekt haben, die sich nicht aus dem Inserat und den von der Gemeinde ersichtlichen Informationen beantworten lassen, beantworten wir Ihnen diese gerne über die angegebene E-Mail-Adresse (bauplatz-trunkelsberg(at)gmx.­de). Sofern Rückfragen von allgemeinem Interesse sind, werden diese nachträglich im Inserat ergänzt.
ERTEILUNG DES ZUSCHLAGS:
Nach Ablauf der Gebotsfrist wird/werden die Absenderin und/oder der Absender mit dem höchsten Kaufangebot zeitnah über den Zuschlag informiert. Anschließend erteilt die Käuferin und/oder der Käufer einem gemeinsam mit dem Verkäufer ausgewählten Notariat den Auftrag zur Erstellung des Kaufvertrages. Sollte das Höchstgebot unterhalb der Erwartung des Verkäufers liegen, ist dieser nicht verpflichtet das Höchstgebot anzunehmen.
Alle Interessentinnen und Interessenten, deren Kaufangebot unterhalb des Höchstgebots liegen, werden zeitnah über den Ausgang des Angebotsverfahrens informiert. Sollte der notarielle Kaufvertrag mit der Absenderin und/oder dem Absender des Höchstgebots nicht zustande kommen, werden die nächsten Interessentinnen und Interessenten informiert, die Reihenfolge ergibt sich aus den abgegebenen Geboten in absteigender Reihenfolge.

Makleranfragen unerwünscht!

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Angebot von: RJ