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Mietspiegel Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2025

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Sächsische Schweiz-Osterzgebirge liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 7,76€/m² im Jahr 2025. Im Vorjahr 2024 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 7,39€. Die Mieten in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sind 2025 also im Vergleich zum Vorjahr um 5,01% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Sachsen ist es durchschnittlich 7,29% günstiger, in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu mieten als im Rest von Sachsen.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge befinden sich in Bahretal (5,32€/m²), die teuersten in Wilsdruff (9,27€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mieten, so liegt im Jahr 2025 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 10,07€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2024, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 11,46€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 12,13% gesunken.

Verglichen mit anderen Häusern in Sachsen ist es durchschnittlich 12,96% günstiger, ein Haus in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu mieten als im Rest von Sachsen.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Sächsische Schweiz-Osterzgebirge befinden sich in Dippoldiswalde (7,50€/m²), die teuersten in Dohna (11,34€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.