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Mietspiegel Altenkirchen (Westerwald) 2023

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Altenkirchen (Westerwald)

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Altenkirchen (Westerwald) liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 7,44€/m² im Jahr 2023. Im Vorjahr 2022 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 7,03€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr um 5,83% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Rheinland-Pfalz ist es durchschnittlich 26,41% günstiger, in Altenkirchen (Westerwald) zu mieten als im Rest von Rheinland-Pfalz.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Altenkirchen (Westerwald) befinden sich in Elkenroth (4,73€/m²), die teuersten in Daaden (10,00€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Altenkirchen (Westerwald) mieten, so liegt im Jahr 2023 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 8,31€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2022, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 7,43€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 11,84% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Rheinland-Pfalz ist es durchschnittlich 16,57% günstiger, ein Haus in Altenkirchen (Westerwald) zu mieten als im Rest von Rheinland-Pfalz.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Altenkirchen (Westerwald) befinden sich in Berzhausen (6,21€/m²), die teuersten in Nauroth (11,25€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.