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Mietspiegel Kreis Altenkirchen (Westerwald) 2026

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Altenkirchen (Westerwald)

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Altenkirchen (Westerwald) liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 8,15 €/m² im Jahr 2026. Im Vorjahr 2025 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 8,14 €. Die Mieten in Altenkirchen (Westerwald) sind 2026 also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Rheinland-Pfalz ist es durchschnittlich 26,97% günstiger, in Altenkirchen (Westerwald) zu mieten als im Rest von Rheinland-Pfalz.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Altenkirchen (Westerwald) befinden sich in Elben (5,98 €/m²), die teuersten in Bürdenbach (9,64 €/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Altenkirchen (Westerwald) mieten, so liegt im Jahr 2026 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 9,47 €/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2025, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 8,75 €/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 8,23% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Rheinland-Pfalz ist es durchschnittlich 9,12% günstiger, ein Haus in Altenkirchen (Westerwald) zu mieten als im Rest von Rheinland-Pfalz.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Altenkirchen (Westerwald) befinden sich in Emmerzhausen (7,74 €/m²), die teuersten in Mittelhof (11,19 €/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.