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Mietspiegel Kreis Vorpommern-Greifswald 2026

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Vorpommern-Greifswald

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Vorpommern-Greifswald liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 10,50 €/m² im Jahr 2026. Im Vorjahr 2025 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 10,33 €. Die Mieten in Vorpommern-Greifswald sind 2026 also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 8,25% teurer, in Vorpommern-Greifswald zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Vorpommern-Greifswald befinden sich in Blesewitz (3,47 €/m²), die teuersten in Greifswald (12,41 €/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Vorpommern-Greifswald mieten, so liegt im Jahr 2026 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 11,22 €/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2025, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 10,31 €/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 8,83% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 1,49% günstiger, ein Haus in Vorpommern-Greifswald zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Vorpommern-Greifswald befinden sich in Torgelow (8,33 €/m²), die teuersten in Behrenhoff (14,71 €/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren auf einer Auswertung von ohne-makler anhand der in unserem Immobilienportal inserierten Mietwohnungen und Miethäusern. Die Angaben in diesem Mietspiegel aktualisieren wir kontinuierlich anhand neuer Daten.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.