ohne-makler.net

Mietspiegel Kreis Nordwestmecklenburg 2025

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Nordwestmecklenburg

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Nordwestmecklenburg liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 8,55€/m² im Jahr 2025. Im Vorjahr 2024 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 9,16€. Die Mieten in Nordwestmecklenburg sind 2025 also im Vergleich zum Vorjahr um 6,66% gesunken.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 3,93% günstiger, in Nordwestmecklenburg zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Nordwestmecklenburg befinden sich in Blowatz (6,21€/m²), die teuersten in Dassow (12,50€/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Nordwestmecklenburg mieten, so liegt im Jahr 2025 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 11,09€/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2024, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 10,91€/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 1,74% teurer, ein Haus in Nordwestmecklenburg zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Nordwestmecklenburg befinden sich in Bernstorf (6,61€/m²), die teuersten in Bobitz (13,66€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.