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Mietspiegel Kreis Nordwestmecklenburg 2026

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Nordwestmecklenburg

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Nordwestmecklenburg liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 9,42 €/m² im Jahr 2026. Im Vorjahr 2025 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 9,13 €. Die Mieten in Nordwestmecklenburg sind 2026 also im Vergleich zum Vorjahr um 3,18% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 3,19% günstiger, in Nordwestmecklenburg zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Nordwestmecklenburg befinden sich in Grambow (6,50 €/m²), die teuersten in Lübberstorf (11,32 €/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Nordwestmecklenburg mieten, so liegt im Jahr 2026 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 12,96 €/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2025, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 11,03 €/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 17,50% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Mecklenburg-Vorpommern ist es durchschnittlich 14,89% teurer, ein Haus in Nordwestmecklenburg zu mieten als im Rest von Mecklenburg-Vorpommern.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Nordwestmecklenburg befinden sich in Bernstorf (6,61 €/m²), die teuersten in Wismar (14,08 €/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.