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Mietspiegel Schwarzwald-Baar-Kreis 2026

Aktuelle Mietpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Schwarzwald-Baar-Kreis

Preisentwicklung für Wohnungsmieten

In Schwarzwald-Baar-Kreis liegt der durchschnittliche, ortsübliche Mietpreis für Wohnungen bei 10,57 €/m² im Jahr 2026. Im Vorjahr 2025 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 10,23 €. Die Mieten in Schwarzwald-Baar-Kreis sind 2026 also im Vergleich zum Vorjahr um 3,32% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 21,00% günstiger, in Schwarzwald-Baar-Kreis zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Mietswohnungen in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Gütenbach (7,65 €/m²), die teuersten in Niedereschach (11,12 €/m²).

Preisentwicklung für Häusermieten

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis mieten, so liegt im Jahr 2026 der durchschnittliche monatliche Quadratmetermietpreis bei 10,24 €/m² für ein Haus zur Miete. Verglichen mit dem Vorjahr 2025, in dem der durchschnittliche Mietpreis bei 9,59 €/m² lag, ist die Höhe des Mietpreises also um 6,78% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 17,09% günstiger, ein Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis zu mieten als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Häuser zur Miete in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Villingen-Schwenningen (9,30 €/m²), die teuersten in Dauchingen (13,00 €/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Mietspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren auf einer Auswertung von ohne-makler anhand der in unserem Immobilienportal inserierten Mietwohnungen und Miethäusern. Die Angaben in diesem Mietspiegel aktualisieren wir kontinuierlich anhand neuer Daten.

Falls Sie einen anerkannten Mietspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.