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Immobilienpreise Oberbergischer Kreis 2023

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Oberbergischer Kreis

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Oberbergischer Kreis liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 2.427€/m² im Jahr 2023. Im Vorjahr 2022 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 2.254€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr um 7,69% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Nordrhein-Westfalen ist es durchschnittlich 26,24% günstiger, in Oberbergischer Kreis zu wohnen als im Rest von Nordrhein-Westfalen.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Oberbergischer Kreis befinden sich in Radevormwald (Stadt auf der Höhe) (1.650€/m²), die teuersten in Morsbach (4.313€/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Oberbergischer Kreis kaufen, so liegt im Jahr 2023 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 2.484€/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2022, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 2.469€/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also um 0,63% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Nordrhein-Westfalen ist es durchschnittlich 19,94% günstiger, ein Haus in Oberbergischer Kreis zu kaufen als im Rest von Nordrhein-Westfalen.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Oberbergischer Kreis befinden sich in Bergneustadt (2.218€/m²), die teuersten in Marienheide (2.685€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.