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Immobilienpreise Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) 2024

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch)

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 3.305€/m² im Jahr 2024. Im Vorjahr 2023 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 2.827€. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Bayern ist es durchschnittlich 40,27% günstiger, in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) zu wohnen als im Rest von Bayern.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) befinden sich in Simmershofen (2.323€/m²), die teuersten in Ipsheim (4.937€/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) kaufen, so liegt im Jahr 2024 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 2.448€/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2023, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 2.957€/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Häusern in Bayern ist es durchschnittlich 46,66% günstiger, ein Haus in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) zu kaufen als im Rest von Bayern.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) befinden sich in Burgbernheim (1.024€/m²), die teuersten in Gerhardshofen (4.059€/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler.net anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.