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Immobilienpreise Kreis Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) 2026

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch)

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 3.137 €/m² im Jahr 2026. Im Vorjahr 2025 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 3.131 €. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Bayern ist es durchschnittlich 40,23% günstiger, in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) zu wohnen als im Rest von Bayern.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) befinden sich in Bad Windsheim (2.770 €/m²), die teuersten in Neustadt (Aisch) (3.108 €/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) kaufen, so liegt im Jahr 2026 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 2.579 €/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2025, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 2.649 €/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also um 2,64% gesunken.

Verglichen mit anderen Häusern in Bayern ist es durchschnittlich 34,98% günstiger, ein Haus in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) zu kaufen als im Rest von Bayern.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Neustadt-Bad Windsheim (Aisch) befinden sich in Marktbergel (1.439 €/m²), die teuersten in Dachsbach (5.129 €/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.