ohne-makler

Immobilienpreise Schwarzwald-Baar-Kreis 2026

Aktuelle Immobilienpreise und die Entwicklung des Wohnungsmarkts in Schwarzwald-Baar-Kreis

Preisentwicklung für Wohnungspreise

In Schwarzwald-Baar-Kreis liegt der durchschnittliche, ortsübliche Kaufpreis für Wohnungen bei 3.032 €/m² im Jahr 2026. Im Vorjahr 2025 lag der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter noch bei 2.684 €. Der Durchschnittskaufpreis ist also im Vergleich zum Vorjahr um 12,97% gestiegen.

Verglichen mit anderen Wohnungen in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 20,64% günstiger, in Schwarzwald-Baar-Kreis zu wohnen als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Wohnungen in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Triberg (Schwarzwald) (1.695 €/m²), die teuersten in Donaueschingen (4.531 €/m²).

Preisentwicklung für Häuserpreise

Möchte man keine Wohnung sondern ein ganzes Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis kaufen, so liegt im Jahr 2026 der durchschnittliche monatliche Quadratmeterkaufpreis bei 3.209 €/m² für ein Haus. Verglichen mit dem Vorjahr 2025, in dem der durchschnittliche Kaufpreis bei 2.734 €/m² lag, ist die Höhe des Kaufpreises also um 17,38% gestiegen.

Verglichen mit anderen Häusern in Baden-Württemberg ist es durchschnittlich 9,32% günstiger, ein Haus in Schwarzwald-Baar-Kreis zu kaufen als im Rest von Baden-Württemberg.

Die im Mittel günstigsten Häuser in Schwarzwald-Baar-Kreis befinden sich in Furtwangen (Schwarzwald) (1.825 €/m²), die teuersten in Bad Dürrheim (5.010 €/m²).

Bitte beachten Sie:

Die hier aufgeführten Preisspiegel wurden nicht von einer Gemeinde oder Interessenvertretern erstellt oder anerkannt. Sie basieren allein auf einer Auswertung von ohne-makler anhand der in unserem Immobilienportal eingestellten Mietswohnungen und Mietshäusern. Die Mietspiegel und Immobilienpreise werden kontinuierlich anhand neuer Daten aktualisiert.

Falls Sie einen anerkannten Preisspiegel für die Berechnung des genauen Quadratmeterpreises für Ihre Wohnung oder Ihr Haus benötigen, so wenden Sie sich bitte an die örtliche Gemeinde bzw. die für Sie zuständige Behörde.