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1-Zimmerwohnung nahe Schloss Charlottenburg

10589 Berlin (Charlottenburg)
411 €
Kaltmiete (zzgl. NK)
1
Zimmer
35 m²
Wohnfläche
Wohnung

Zur Vermietung steht eine 1-Zimmerwohnung in einem Altbau ,im EG.
Die Wohnung ist ab dem 15.03.2026 zu mieten

! KEINE HUNDEHALTUNG MÖGLICH !
! KEINE WG-NUTZUNG MÖGLICH !

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
letzte 3 Gehaltsnachweise
Mietschuldfr­­­eiheitsbescheinigung
SCHUFA­
Kopie des Personalausweises

Interessieren Sie sich für diese Wohnung?

Objekt-Nr
OM-127185
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Wohnung
Übernahme ab
15. März 2026

Miete & Nebenkosten

Kaltmiete
411 € (zzgl. NK)
Summe Nebenkosten/Heizkosten
120 €
Mietsicherheit
1.233 €

Einzelheiten

Zustand
gepflegt
Stockwerk
Erdgeschoss
Badezimmer (Anzahl)
1
Bodenbeläge
Fliesen, Sonstiges (s. Text)
Heizung
Zentralheizung
Baujahr
1911
Ausstattung
Duschbad, Einbauküche
Infrastruktur
Apotheke, Lebensmittel-Discount, Allgemeinmediziner, Kindergarten, Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Öffentliche Verkehrsmittel

Angaben zur Ausstattung

- Doppelkastenfenster als auch Kunststofffenster
- Handwaschbecken, Dusche und WC im Bad vorhanden
- Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer

Lage

- 10 Minuten Fußweg zum Schloß Charlottenburg
- 2 Minuten Fußweg zum U-Bahnhof Mierendorffplatz

Lage-Check

Gastronomie
Einkaufen
ÖPNV
Sport
Kultur
Gesundheit
Kinderfreundlich
Natur
Nachtleben

Energie

0 50 100 150 200 250 300 350 400 ≥450
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Wesentlicher Energieträger
Öl
Endenergiebedarf
171,40 kWh/(m²a)

Sonstiges

Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
411,00 € Nettokalt
120,00 € Nebenkostenvorauszahlung
Somi­t eine Warmmiete in Höhe von insgesamt
531,00 € (inklusive Nebenkostenvorauszahlung)

E­in Jahr Kündigungsausschluss.
Die an den Vermieter zu leistende Kaution beläuft sich auf das 3-fache der Nettokaltmiete (=1.233,00 €) und ist nach Mietvertragsunterzeichnung in voller Höhe zu zahlen.
Bankbürgschaften/Vers­icherungen für die Mietkaution werden nicht akzeptiert.

Makleranfragen unerwünscht! Nach § 7 UWG sind unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten!

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