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Energieausweis schnell und einfach online erstellen

Bei unserem Partner, dem Ingenieursbüro IBCornelsen, erhalten Sie den benötigten Energieausweis im Handumdrehen. Verbrauchsausweise kosten 45€ (Wohngebäude) bzw. 65€ (Gewerbegebäude), Bedarfsausweise 75€ bzw. ab 300€.
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Informationen zum Energieausweis EnEv 2014

Wichtig für Immobilienanzeigen ab dem 01.05.2014 im Internet und in Zeitungen

Ab dem 01.05.2014 brauchen Sie bei der Vermietung oder einem Verkauf von zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzten Gebäuden einen Energieausweis, um diesen bei einer Besichtigung dem Interessenten vorlegen zu können. Das Vorlegen eines Energieausweises bei einer Besichtigung ist ab dem 01.05.2014 Pflicht.

Was ist zu beachten?

1. Bei Immobilienanzeigen?

A. Es liegt ein gültiger Energieausweis vor (Der Energieausweis ist gültig, sofern noch keine 10 Jahre alt)

Ganz einfach, tragen Sie die Daten aus dem Energieausweis in die entsprechenden Datenfelder beim Erstellen der Anzeige ein. Die Angaben zum Energieausweis sind Pflicht, sofern der Energieausweis vorliegt.

B. Es liegt kein gültiger Energieausweis vor

Sie können Ihre Anzeige ohne die Angaben zum Energieausweis veröffentlichen, wählen Sie in dem Feld "Energieausweistyp" "Energieausweis nicht vorhanden" aus. Sie müssen die Daten aber nachtragen, sobald Sie den Energieausweis haben.

2. Bei Besichtigungen

A. Es liegt ein gültiger Energieausweis vor

Es ist Pflicht, den Energieausweis bei einer Besichtigung vorzulegen.

B. Es liegt kein gültiger Energieausweis vor

Wenn ein Interessent besichtigen möchte und der Energieausweis liegt noch nicht vor, weisen Sie den Interessenten auf jeden Fall darauf hin, dass der Energieausweis noch nicht vorliegt und beantragt ist/wird und nachgereicht werden kann. Das ist zwar nicht im Sinne des Gesetzes, aber wenn der Interessent trotzdem besichtigen will, sollten Sie keine Schwierigkeiten bekommen, zumindest nicht in der jetzigen Übergangsphase. Sie müssen den Ausweis aber unbedingt nachreichen.

3. Brauche ich unbedingt einen Energieausweis?

Wenn Sie eine Immobilie (außer natürlich Grundstücke) vermieten oder verkaufen möchten, brauchen Sie ab dem 01.05.2014 den Energieausweis oder müssen ihn beantragen. Ausgenommen hiervon sind Ferienhäuser, wählen Sie beim Verkauf eines Ferienhauses einfach auf der Seite Objektdaten unter "Energieausweistyp" "Energieausweis nicht vorhanden" aus.

Nachfolgemieter suchen: fragen Sie Ihren Vermieter nach dem Energieausweis und gehen dann wie unter 1. beschrieben vor. Machen Sie den Vermieter, sofern er noch keinen Energieausweis hat, darauf aufmerksam, dass er seit dem 01.05.2014 dazu verpflichtet ist, bei einer Neuvermietung den Interessenten den Ausweis unaufgefordert vorzulegen.

4. Welchen Energieausweis brauche ich?


5. Wo bekomme ich einen Energieausweis?

A. Bei Wohnungseigentum oder Teileigentum: Fragen Sie die Hausverwaltung nach dem Energieausweis. Die Hausverwaltung ist für die Beschaffung des Energieausweises verantwortlich, die Kosten dafür trägt die Eigentümergemeinschaft.

B. Bei allen anderen Objektarten

a. suchen Sie nach einem Energieberater oder Sachverständigen in Ihrer Nähe
b. eine Liste zugelassenen Experten finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de
c. Anbieter im Internet, aber Vorsicht, achten Sie auf seriöse Unternehmen.
Wir empfehlen das Ingenierusbüro Cornelsen

ohne-makler.net empfiehlt in jedem Fall einen Sachverständigen mit der Erstellung des Energieausweises zu beauftragen.

6. Gibt es verschiedene Energieausweise? Ja

A. Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Dieser ist in der Regel erheblich günstiger als der Bedarfsausweis.

B. Der Bedarfsausweis

Bei einem Bedarfsausweis wird der Bedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt. Er ist durch einen entsprechenden Sachverständigen oder Energieberater zu ermitteln.

7. Muss ich bei einer laufenden Anzeige die Daten aus dem Energieausweis nachtragen?

Ja, sobald der Energieausweis vorliegt, sind Sie verpflichtet, die Angaben zum Energieausweis in Ihrer Anzeige zu vervollständigen.

8. Welche Angaben müssen in einer Anzeige gemacht werden?

A. Auf unserer Seite www.ohne-makler.net bekommen Sie die erforderlichen Datenfelder zum Energieausweis angezeigt, einfach die Angaben aus dem Energieausweis übernehmen.
B. Auch in Zeitungsanzeigen müssen die entsprechenden Angaben gemacht werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der Pflichtangaben.