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Hausgeld

Wer Eigentümer einer Immobilie mit mehreren Wohnungen ist oder wird, ist automatisch immer auch Mitglied eben dieser Wohnungseigentümergemeinschaft. Die kann gemeinsam beschließen, dass alle Eigentümer Instandhaltungsrücklagen ansparen. Das ist für alle größere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum sinnvoll, aber keine Pflicht. Das Hausgeld dagegen ist immer für alle Eigentümer Pflicht – und sorgt leider bei Eigentümerwechsel auch mal für Streit, vor allem dann, wenn der ehemalige Eigentümer Hausgeld-Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft hat.

Hausgeld – was ist das?

Manchmal wird es auch „Wohngeld“ genannt. Es ist streng genommen nur die monatliche Vorauszahlung auf anstehende Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums. Oft beinhaltet es aber auch die Zahlung der Instandhaltungsrücklagen. Was für welche Eigentümergemeinschaft gilt, kann ein potenzieller Kaufinteressent aus der Gemeinschaftsordnung erfahren.

Das Hausgeld dient dazu, dass die Eigentümergemeinschaft alle laufenden Verpflichtungen erfüllen kann wie Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwalterkosten, aber auch Müll- und Abwassergebühren, Außenbeleuchtung, Dächer und Fensterrahmen außen, gebäudebezogene Versicherungen, die gemeinsame Heizungsanlage, Treppenhäuser, vielleicht auch den Lift, die Garten- oder Parkplatzanlage, die Tiefgarage … kurz: Alles, was allen gemeinsam gehört und/oder gemeinsam bewirtschaftet wird. Die Höhe des Hausgelds wird über den Wirtschaftsplan geregelt.

Was passiert bei Eigentümerwechsel mit dem Hausgeld?

Grundsätzlich sind Hausgeld wie Instandhaltungsrücklagen Eigentum der Eigentümergemeinschaft – und verbleiben da auch bei Eigentümerwechsel einer Wohnung. Bei Eigentümerwechsel kann also nie ein „Guthaben“ anfallen. Anders sieht es bei Schulden aus. Normalerweise gehen Schulden von Hausgeld oder Instandhaltungsrücklagen nicht von einem ehemaligen auf einen neuen Eigentümer über. Es sei denn, das ist ausdrücklich anders in der Teilungserklärung geregelt. Darum ist es für Kaufinteressenten einer Immobilie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft äußerst wichtig, vor dem Kauf die Teilungserklärung zu lesen. Und am besten auch gleich noch die Protokolle der letzten Eigentümerversammlung, um vor unliebsamen Überraschungen sicher zu sein.

Die Höhe des Hausgelds

richtet sich natürlich nach örtlichen Gebührensätzen, dem Zustand der Gesamt-Immobilie (oft durch das Alter bestimmt) und den Einrichtungen der Gesamt-Anlage: regelmäßige Fahrstuhlwartungen, intensive Gartenpflege oder beheizte Carports sind einfach im Unterhalt teuer – das muss bezahlt werden. Was für Eigentümer jeweils an Kosten anfällt, definiert sich in der Regel mit einem Umlagenschlüssel über die Wohnungsgröße.

Solche Kosten sind nie verhandelbar, darum sollten sich künftige Besitzer solcher Immobilien vorher umfassend über sie informieren. Und die Verkäufer solcher Immobilien sollten fair genug sein, die entsprechenden Unterlagen für Interessenten bereit zu halten.

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